„Optionskinder“ haben Wahl zwischen deutschem und ausländischem Pass

Viele Jugendliche mit Migrationshintergrund müssen sich in diesem Jahr entscheiden: Wollen sie lieber die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten? Wer sich in dieser Frage nicht meldet, verliert nach Mitteilung des Ordnungs- und Bürgeramtes (OA) automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft.

Seit dem Jahr 2000 erhalten in Deutschland geborene Kinder mit ausländischen Eltern zusätzlich zu ihrer ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil lange genug in Deutschland lebt und ein festes Aufenthaltsrecht hat. Daneben eröffnete das Gesetz im Jahr 2000 diese Möglichkeit auch unter zehn Jahre alten ausländischen Kindern, deren Eltern zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen erfüllten und einen Antrag stellten.

Mit 18 Jahren müssen sich die Jugendlichen jedoch entscheiden. Wer sich nicht entscheidet, verliert mit dem 23. Geburtstag automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Wer sich für die deutsche entscheidet, muss alle anderen Staatsangehörigkeiten bis zum 23. Lebensjahr aufgeben. Wer seine ausländische Staatsangehörigkeit nicht aufgeben will, verliert automatisch die deutsche.

Seit Januar 2013 sind die sogenannten Optionskinder des Geburtenjahrgangs 1990 von dieser gesetzlichen Regelung betroffen. Sie verlieren ihre deutsche Staatsangehörigkeit mit ihrem 23. Geburtstag in diesem Jahr, wenn sie sich nicht zuvor entschieden und ihre ausländische aufgegeben haben.
Staatsbürger aus Ländern der Europäischen Union (EU) und der Schweiz können auf Antrag neben der deutschen ihre EU-Staatsbürgerschaft behalten. Dazu muss in jedem Fall vor dem 21. Lebensjahr ein sogenannter Beibehaltungsantrag gestellt werden. Dies gilt auch für Länder, die ihre Staatsangehörigen nicht aus ihrem Staatsverband entlassen, wie etwa der Iran oder Afghanistan.

Die Staatsangehörigkeitsbehörde des Ordnungs- und Bürgeramtes der Stadt Karlsruhe schreibt die in Karlsruhe lebenden Betroffenen ab ihrem 18. Lebensjahr an und weist sie auf die Möglichkeiten und die Fristen hin. Leider reagieren sehr viele Jugendliche auf diese Schreiben nicht und unterschätzen dessen Tragweite. Wer die Entscheidung zu lange aufschiebt, riskiert mit 23 Jahren den Entzug des deutschen Passes und muss sich dann um eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde kümmern. Wer seinen deutschen Pass behalten oder sich eingehender informieren will, sollte rechtzeitig mit der Staatsangehörigkeitsbehörde Kontakt aufnehmen (Telefonnummer 0721/133-3389 oder E-Mail an: einbuergerung@oa.karlsruhe.de). Beratung erhalten die Betroffenen auch beim Büro für Integration unter der Telefonnummer 0721/133-5764.