Aufruf an alle Hundebesitzer – Anleinpflicht für Hunde und Entfernung von Hundekot

Bei der Ordnungsabteilung gehen vermehrt Beschwerden über nicht angeleinte Hunde und vom Hundeführer nicht beseitigter Hundekot ein. Hiermit werden alle Hundebesitzer eindringlich darauf hingewiesen, ihre Hunde, insbesondere innerhalb der geschlossenen Ortschaft (hierzu zählen auch das Fort und alle Parkanlagen der Stadt Landau), an der Leine zu halten.

Die Stadt Landau weist ebenfalls darauf hin, dass zwar außerhalb der bebauten Ortslagen keine Anleinpflicht besteht, dies jedoch nicht den Hundeführer von seiner Pflicht entbindet, den Hund stets in seinem Einwirkbereich zu halten und diesen falls nötig anzuleinen. Weiterhin wird gebeten, darauf zu achten, dass Hinterlassenschaften der Hunde vermieden bzw. beseitigt werden.

Die Ordnungsabteilung kontrolliert die Einhaltung dieser Vorgaben und ahndet gegebenenfalls auch Verstöße dagegen.