Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2014 – 2018

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Neustadt an der Weinstraße hat am 24. Juni 2013 die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen 2014 – 2018 aufgestellt.

Diese Vorschlagslisten liegen ab Montag, dem 15. Juli 2013 bis einschließlich Mittwoch, dem 24. Juli 2013 während den Dienststunden, vormittags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Fachbereich Familie, Jugend und Soziales -Verwaltung des Jugendamtes- Konrad-Adenauer-Straße 43, Raum 305 zur Einsicht aus.

Am Donnerstag, dem 18. Juli 2013 können die Listen bis abends 18.00 Uhr eingesehen werden.

Die Auflegungsfrist endet am Mittwoch, dem 24. Juli 2013 um 16.00 Uhr.

Einsprüche gegen die Vorschlagslisten können binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll erhoben werden.