Feinstaub-Belastung: Städte und Gemeinden sollen künftig auch eigene Verordnungen erlassen dürfen

OB Michael Kissel begrüßt geplante Novellierung des Landes-Immissionsschutzgesetzes. Kommunen soll mehr Einflussnahme und Mitbestimmung zugestanden werden beim Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen.

Laut gesetzlicher Vorgabe darf die Feinstaubbelastung der Luft eine Konzentration von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter an maximal 35 Tagen im Jahr nicht überschreiten. Nachdem es in früheren Jahren insbesondere bei Inversionswetterlagen zur Überschreitung dieses Höchstwertes kam, hat der Stadtrat bereits im Jahr 2006 einen Aktionsplan beschlossen, um mit einer Reihe von Maßnahmen die Belastung der Luftqualität zu senken.

Trotz erheblicher Fortschritte kommt es immer wieder zu hohen Belastungswerten, wobei rund 75 Prozent der Luftschadstoffe aus regionalen und überregionalen Quellen stammen, also nicht lokal verursacht sind. Die vor Ort maßgeblichen Ursachen für Feinstaub und andere Luftschadstoffe sind Kleinfeuerungsanlagen (Einzelöfen, offene Kamine), der motorisierte Fahrzeugverkehr, die Landwirtschaft und das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen. Noch 2011 wurde an 31 Tagen des Jahres eine Feinstaub-Konzentration von mehr als 50 Mikrogramm gemessen.

Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Stadtrat im Juni dieses Jahres einem erweiterten Maßnahmekatalog mehrheitlich seine Zustimmung erteilt, um die Feinstaub-Belastung konsequent weiter zu reduzieren. Die Einrichtung einer Umweltzone wurde dabei als wenig hilfreich abgelehnt. Die Erfahrung in anderen Städten habe gezeigt, dass damit in der Gesamtbetrachtung nur marginal eine Feinstaubreduzierung zu erzielen ist. Vielmehr sollen ein Verbrennungsverbot für pflanzliche Abfälle (bereits in Kraft), der Bau weiterer Kreisverkehre zur Verstetigung des Verkehrsflusses, der Ausbau des Äußeren Rings zur Entlastung der Innenstadt vom Durchgangsverkehr, die vom Bund angestrebte Förderung der Elektromobilität und weitere Maßnahmen Wirkung zeigen.

Vorgesehen ist auch eine Verschärfung der Grenzwerte bei Kleinfeuerungsanlagen. „Die Initiative der Landesregierung zur Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes mit Ermächtigung der Kommunen, in dieser Hinsicht eigenständig ortsrechtliche Vorschriften erlassen zu können, begrüße ich sehr“, sieht OB Michael Kissel auch als Vorsitzender des Städtetags Rheinland-Pfalz und Mitglied des Kommunalen Rates in der bevorstehenden Gesetzesnovellierung einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung.

Im Hinblick auf die Kleinfeuerungsanlagen würde dies im konkreten Fall bedeuten, dass die Stadt künftig unmittelbaren Einfluss darauf hat, ob in Teilen der Stadt oder im gesamten Stadtgebiet bestimmte Anlagen bei Inversionswetterlagen und einem Anstieg der Überlastungstage nicht oder nur beschränkt betrieben oder bestimmte Brennstoffe allgemein oder zu bestimmten Zwecken nicht verbrannt werden dürfen, soweit und solange es zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen geboten ist.

Voraussetzung für den Erlass solcher ortsrechtlichen Vorschriften ist, dass zuvor den Trägern öffentlicher Belange und auch der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird und die Struktur- und Genehmigungsdirektion ihre Zustimmung erteilt.

Die anstehende Novellierung des Landes-Immissionsschutzgesetzes soll den Kommunen zudem auch mehr Einflussmöglichkeiten eröffnen beim Schutz der Bevölkerung vor Lärm- und Geruchsimmissionen. „Unser Ziel muss es sein, unsere Bevölkerung langfristig vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Mit dem kürzlich vom Stadtrat verabschiedeten Maßnahmenkatalog und der absehbar in Kraft tretenden Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes zugunsten der Kommunen werden wir diesem Ziel einen wesentlichen Schritt näherkommen“, betont OB Michael Kissel.