Gedenken an die Opfer der Zwangssterilisation in der Zeit des Nationalsozialismus

Am 14. Juli 1933 ist es 80 Jahre her, dass ein Gesetz erlassen wurde, das die Anfänge nationalsozialistischer Rassengesetzgebung geprägt hat.

Neben der Ausschaltung der Juden aus dem gesamten öffentlichen Leben im Deutschen Reich und der Vernichtung der politischen Gegner wurden Menschen mit Behinderungen zu Feinden der deutschen „Rasse“ erklärt. Ein „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ wurde zum ideologischen Ausgangspunkt der späteren Euthanasiemorde.

Um der Durchführung des Gesetzes einen Schein von Legalität zu geben, wurden im gesamten Reich örtliche „Erbgesundheitsgerichte“ gebildet, die seit dem 1. Januar 1934 über das Schicksal von Menschen entschieden, deren Nutzen für die nationalsozialistische „Volksgemeinschaft“ als zu gering eingeschätzt wurde. In Mannheim war das Erbgesundheitsgericht beim Amtsgericht Mannheim angesiedelt. Nach dem offiziellen Verwaltungsbericht der Stadt Mannheim sollen innerhalb von vier Jahren 637 Unfruchtbarmachungen durchgeführt worden sein, so dass die bislang unbekannte Zahl der Opfer in unserer Stadt auf mehr als 1000 Menschen geschätzt werden kann.

Im Herbst dieses Jahres soll nunmehr an die Opfer der Zwangssterilisation mit einem mobilen Mahnmal erinnert werden, das der Künstler Michael Volkmer im Auftrag der Stadt Mannheim, sowie eines Runden Tischs unter Mitwirkung des Arbeitskreises Justiz und Vertreterinnen des Amtsgerichts, Klinikums, Gesundheitsamtes, Stadtarchivs Mannheim – Institut für Stadtgeschichte sowie des Fachbereichs Bildung, der Medizinethik der Universität realisiert hat.

Das mobile Mahnmal soll am 20. September 2013 an seinem ersten Standort vor dem Amtsgericht Mannheim der Öffentlichkeit übergeben werden. Es wird von Schulklassen inhaltlich begleitet werden und soll im zeitlichen Abstand an Schulen oder bei den Institutionen aufgestellt werden, die an der Durchführung der Zwangssterilisationen beteiligt waren.