Sondereinheit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt zur Bekämpfung der Internetkriminalität

Justizstaatssekretär Dr. Rudolf Kriszeleit: Die ZIT in Gießen ist Vorreiter in Deutschland – Sondereinheit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt zur Bekämpfung der Internetkriminalität.

Der Staatssekretär im Justizministerium, Dr. Rudolf Kriszeleit besuchte heute die hessische Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Gießen. „Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität“ ist bislang einmalig in Deutschland. Sie ist ein Leuchtturm-Projekt.

Mit ihr nimmt  Hessen eine Vorreiterrolle bei der Bekämpfung der Internetkriminalität in Deutschland ein“, so der Staatssekretär. „Die Zentralstelle ist eine Außenstelle der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und ist in Gießen angesiedelt. Die Justiz reagierte damit auf den gesellschaftlichen Wandel, insbesondere auf die Verlagerung immer weiterer Felder der Kriminalität ins Internet“, sagt Staatssekretär Dr. Kriszeleit: „Das Internet ist der größte Tatort der Welt.“

„Die Bekämpfung der Internetkriminalität ist eine immer wichtiger werdende Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, so der für die Zentralstelle zuständige Abteilungsleiter, der Leitende Oberstaatsanwalt Günter Wittig. Mit der ZIT und deren beiden Leitern, den Oberstaatsanwälten Franosch und May, stehen insbesondere der hessischen Polizei und dem Bundeskriminalamt kompetente Ansprechpartner auf Seiten der Justiz zur Verfügung. Mit der Zentralstelle – so Wittig – sind wir bestens gerüstet, die immer komplexer werdenden Formen der IT-Kriminalität effektiv zu bekämpfen“.

Leitender Oberstaatsanwalt Wittig wies ferner darauf hin, dass die ZIT neben der Bearbeitung ausgewählter, umfangreicher Verfahren der Internetkriminalität den Staatsanwaltschaften auch das für eine effektive Strafverfolgung auf diesem Sektor notwendige Know-How durch entsprechende Fortbildungsveranstaltungen und Inhouse-Schulungen vermittele.

Die ZIT unterstützt die Staatsanwaltschaften bei Verfahren mit Internetbezug. Ziel sei die Weitergabe des notwendigen Spezialwissens an die örtlichen Staatsanwaltschaften und deren Unterstützung bei der Bearbeitung von Delikten mit Computer- und Internetbezug, erläutert Staatssekretär Dr. Kriszeleit. Neben der Entwicklung und Durchführung von Fortbildungen und Tagungen geschehe dies durch die Ausbildung zeitlich an die Zentralstelle abgeordneter Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Dies solle eine stetige Weiterentwicklung der Qualifikation der Dezernenten/innen der örtlichen Staatsanwaltschaften bei der Bekämpfung der Internetkriminalität gewährleisten, so der Staatssekretär.

Im Einzelfall könne die ZIT aber auch als Task Force einzelne Verfahren mit Internetbezug aus allen Bereichen des Strafrechts mit besonders hohen Anforderungen an die technische Beweisführung übernehmen. Sie entlaste dann die Staatsanwaltschaften.

„Es ist bemerkenswert, wie versiert die ZIT technisch hochkomplexe Verfahren aus den unterschiedlichsten Bereichen des Strafrechts bearbeitet. Dies zeigt insbesondere das erfolgreich geführte und mittlerweile abgeschlossene Großverfahren gegen einen Kinderpornoring vor dem Landgericht Darmstadt“, so Dr. Kriszeleit.

Die ZIT kümmere sich aber nicht nur um die spektakulären, großen Fälle, sondern unterstützte die Staatsanwaltschaften auch bei der ganz normalen Kriminalität auf der Ebene 2.0, etwa bei Betrug auf Auktionsplattformen wie Ebay oder bei Abo-Fallen, in die gutgläubige Bürger hinterhältig gelockt werden.

Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität nehme sich auch erfolgreich des sogenannten Cybergroomings an.

Als Cybergrooming bezeichnet man die sexuelle Belästigung Minderjähriger über das Internet durch meist ältere, fremde Männer. Diese geben sich in Chats oder sozialen Netzwerken im Internet gegenüber Kindern oder Jugendlichen als gleichaltrig aus, um sich so das Vertrauen der Minderjährigen zu erschleichen. Dabei nutzen die Täter das arglose Vertrauen Minderjähriger mit dem Ziel aus, spätere Straftaten an Minderjährigen, wie etwa die Anfertigung kinderpornografischer Aufnahmen oder sexuellen Missbrauchs vor bzw. an ihnen zu verüben.

Auch auf diesem Sektor – so der Staatssekretär Dr. Kriszeleit – kann die Zentralstelle bereits erhebliche Erfolge verzeichnen. So ist es der ZIT erst vor kurzem gelungen circa 40 mutmaßliche Kinderschänder dingfest zu machen.

Staatssekretär Dr. Kriszeleit: „Der jüngste Schlag gegen die Kinderschänder zeigt, dass es keine rechtsfreien Räume gibt, wobei Verbrechen an Kindern besonders verwerflich sind.“

Abschließend würdigte Staatssekretär Dr. Kriszeleit die gute Arbeit der Zentralstelle, sowie die hervorragende Zusammenarbeit zwischen der Zentralstelle und der Polizei.