Naturdenkmal muss gekürzt werden

Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss das Naturdenkmal in der Fußgönheimer Straße 37, ein alter Birnenbaum (Pyrus communis), am Montag, 15. Juli 2013, in der Höhe reduziert werden.

Diese Maßnahme ist notwendig, da sich ein erheblicher Pilzbefall am Stammfuß des Baumes befindet, der bei einer Baumkontrolle festgestellt wurde. Der Pilzbefall wurde durch eine eingehende Untersuchung mittels einer Bohrwiderstandsmessung bestätigt. Die Stand- und Bruchsicherheit des Baumes sind massiv beeinträchtigt. Die Verkehrssicherheit kann ohne Schnittmaßnahmen nicht gewährleistet werden. Die notwendigen verkehrssichernden Maßnahmen sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abgesprochen.