Aufbau von organisierter Nachbarschaftshilfe im Landkreis Germersheim

„Im Landkreis Germersheim soll organisierte Nachbarschaftshilfe ein nächster wichtiger Baustein in der pflegerischen Versorgung im häuslichen Umfeld werden“, berichtet Landrat Dr. Fritz Brechtel, „Ziel ist es, gemeinsam mit den ambulanten Pflegediensten möglichst im gesamten Landkreis organisierten Nachbarschaftshilfen zu etablieren.“

In der Stadt Wörth gibt es bereits eine Initiative des Seniorenbeirats zum Aufbau einer organisierten Nachbarschaftshilfe. „Die Kreisverwaltung möchte die Entwicklung solcher Hilfen für ältere Menschen im Vorfeld und Umfeld pflegerischer Versorgung im häuslichen Bereich unterstützen“, ergänzt Sozialdezernent Dietmar Seefeldt.

Laut Harald Nier, in der Kreisverwaltung Germersheim zuständig für Seniorenthemen, ist das Thema Nachbarschaftshilfen gegen Aufwandsentschädigung wesentlicher Bestandteil von verlässlich planbaren und einsetzbaren Hilfsdiensten für die ältere Generation: „Wie im Bericht zur Pflegestrukturplanung des Landkreises Germersheim vorgesehen, sollen diese sogenannten niedrigschwelligen und komplementären Betreuungs- und Hilfeangebote für Seniorinnen und Senioren ausgeweitet werden.“

In der Regel werden Einrichtungen dieser Art von ambulanten Pflegediensten selbst oder in enger Zusammenarbeit mit diesen Diensten entwickelt und betrieben. Bei der Trägerschaft durch einen entsprechend anerkannten ambulanten Pflegedienst ist auch eine finanzielle Förderung nach dem Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) möglich.

Landrat Brechtel betont: „Damit alte oder behinderte Menschen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können, braucht man nicht nur professionelle Pflegedienste, sondern vor allem ehrenamtlich tätige Bürger/Innen. Bei uns gibt es glücklicherweise noch vielerorts solche engagierte Personen.“

Doch nicht jeder alte Mensch möchte sich unentgeltlich helfen lassen und auch nicht jeder Helfende ist in der Lage auf jeglichen finanziellen Ersatz seines Einsatzes zu verzichten. Deshalb gibt es im benachbarten Bundesland Baden-Württemberg bereits seit vielen Jahren die sog. Organisierte Nachbarschaftshilfe die sich dadurch auszeichnet, dass der Empfänger der Hilfe einen kleinen Kostenersatz bezahlt und der Helfer seinerseits eine Kostenerstattung erhält. Vom Differenzbetrag bestreitet die organisierende Stelle, z. B. der ambulante Pflegedienst, die Ausgaben für Schulung und Versicherung der Helfenden sowie die Verwaltung.

„Bei den Netzwerkstreffen der Seniorenbeauftragten der Verbands- und Ortsgemeinden wird die Kreisverwaltung das Thema aufgreifen und behandeln, da auch von dieser Seite mehrfach Interesse daran signalisiert wurde“, so Brechtel und Seefeld.