Ortsumgehung Bellheim: Planfeststellungsbeschluss hat Bestandskraft erlangt

Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumgehung Bellheim, L 509, hat jetzt Bestandskraft erlangt.

Mit Urteil vom 16. Mai 2013 hat das Verwaltungsgericht Neustadt die letzten noch verbliebenen Klagen gegen den im Dezember 2011 erlassenen Planfeststellungsbeschluss abgewiesen. Eine Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Da die Kläger innerhalb der Rechtsmittelfrist nicht gegen das Urteil vorgegangen sind, ist das Urteil jetzt rechtskräftig geworden. Damit hat gleichzeitig auch der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumgehung Bestandskraft erhalten – für die Ortsumgehung besteht damit Baurecht. 

Die südlich von Bellheim verlaufende Ortsumgehung beginnt am vorhandenen Knotenpunkt B 9 / L 509 und schließt im Bereich zwischen Bellheim und Knittelsheim wieder an die L 509 an.

Durch den Bau einer Ortsumgehung soll eine nachhaltige verkehrliche Entlastung der Ortsdurchfahrt von Bellheim erzielt werden. Die Kosten für die rund 4,2 Kilometer lange Maßnahme sind mit rund 11 Millionen Euro veranschlagt.