Steuerverwaltung bereitet Einführung von SEPA vor

Zum Stichtag 1. Februar 2014 wird der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA Realität. Damit muss auch die saarländische Steuerverwaltung die nationalen Zahlver­fahren für Überweisungen und Lastschriften in Euro durch die neuen europa­weit einheitlichen SEPA-Zahlverfahren ablösen und künftig als Bankverbindung nicht wie bisher Kontonummer und Bankleitzahl verwenden, sondern IBAN (In­ternational Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code).

In Kürze wird die Steuerverwaltung als ersten Schritt ihre Bankverbindungen in der Außendarstellung von Kontonummer und Bankleitzahl auf IBAN und BIC umstellen (z.B. auf Vordrucken und bei der Versendung von Zahlungsträgern).

Die Steuerbürger finden IBAN und BIC für ihr eigenes Bankkonto üblicherweise auf dem Kontoauszug ihres Kreditinstituts. Bis zum Stichtag 1. Februar 2014 ist die Verwendung von Kontonummer und Bankleitzahl aber weiterhin zulässig.