Zahl der Gemeinderäte steigt auf 48

Ab der Wahlperiode 2014 bis 2019 umfasst der Heidelberger Gemeinderat 48 Mitglieder, bisher sind es 40.

Heidelberg hatte am Stichtag für die Kommunalwahl 2014, dem 30. September 2012, nach den Feststellungen des Landesamtes Baden-Württemberg auf der Basis der fortgeschriebenen Volkszählung von 1987 150.241 Einwohner. Die Gemeindeordnung legt fest, dass in Gemeinden mit mehr als 150.000, aber nicht mehr als 400.000 Einwohnern der Gemeinderat 48 Mitglieder hat.

Die Erhöhung auf 48 Gemeinderatsmitglieder gilt für die Wahlperiode 2014 bis 2019 automatisch. Dabei spielt es keine Rolle, dass zwischenzeitlich auf der Grundlage der Zensusergebnisse die amtliche Einwohnerzahl Heidelbergs die 150.000er-Marke wieder leicht unterschritten hat. Von der Möglichkeit der Gemeindeordnung, durch eine entsprechende Regelung in der Hauptsatzung die bisherige, für die nächst niedrigere Gemeindegrößengruppe maßgebende Zahl von Gemeinderäten festzusetzen (also 40), machte der Heidelberger Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. Juli 2013 keinen Gebrauch.