Mannheim hat Widerspruch gegen Zensus eingelegt

Die Stadt Mannheim hat gestern (Donnerstag, 25. Juli) beim Statistischen Landesamt Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid vom 21. Juni 2013 und damit gegen das Zensusergebnis eingelegt.

„Der Feststellungsbescheid des Statistischen Landesamtes ist rechtswidrig und verletzt das Recht der Stadt Mannheim auf kommunale Selbstverwaltung bzw. auf interkommunale Gleichbehandlung“, heißt es in dem Widerspruch. Beispielsweise verletze der fehlende Nachprüfmechanismus das Recht auf kommunale Selbstverwaltung. „Außerdem werden kleine und große Gemeinden mit dem Zensus ungleich behandelt“, so Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz. So wurde beispielsweise bei kleinen Gemeinden auf eine Stichprobenerhebung verzichtet; auch sei das Fehlerrisiko ungleich verteilt.
 
Weiterhin wurden in Mannheim lediglich 3,73 Prozent der Bevölkerung befragt, das ist deutlich weniger als der festgelegte Wert für die bundesweite Stichprobenhöhe von 9,6 Prozent. „Es lässt sich nicht nachvollziehen und prüfen, wie die Stichprobe konzipiert wurde und ob dies wissenschaftlich haltbar ist“, heißt es dazu im Widerspruch.
 
Sieben Prozent der vom Statistischen Landesamt übermittelten Adressen waren keine Wohnadressen, sondern beispielsweise Garagen, Trafohäuschen oder unbebaute Grundstücke. Auch sind die Stadtteile nicht proportional nach ihrem Anwohneranteil, dafür aber übermäßig viele Hochhäuser in der Stichprobe vertreten.
Die amtliche Einwohnerzahl ist die maßgebliche Kenngröße insbesondere für finanzielle Zuweisungen an die Gemeinden und hat damit mittelbar erheblichen Einfluss auf die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
 
Gleichzeitig mit dem Widerspruch beantragt die Stadt Mannheim Akteneinsicht, um Informationen über die Stichprobenziehung zu erhalten.
Ende November wird das Statistische Landesamt die Widerspruchsbescheide an die entsprechenden Kommunen verschicken. Mannheim hat ab Eingang seines Bescheids einen Monat Zeit, eine mögliche Klage gegen den Zensus 2011 einzureichen.