Anspruch auf Betreuungsgeld ab 01.08.2013

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen übernimmt im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ab 01.08.2013 die Bearbeitung des Betreuungsgeldes für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mainz.

Der Anspruch auf Betreuungsgeld tritt zum 01.08.2013 in Kraft. Ein Anspruch besteht für Kinder die nach dem 31.07.2012 geboren sind. Voraussetzung für den Bezug von Betreuungsgeld ist, dass keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch genommen wird. Das Betreuungsgeld wird ab dem 15. Lebensmonat, längstens für 22 Monate gezahlt.

Antragsunterlagen sind bei der Betreuungsgeldstelle der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in 55218 Ingelheim, Georg-Rückert-Str.11, Tel. 06132-787 3186 erhältlich. Einen Link zum Download der Formulare finden Sie ebenfalls unter www.mainz-bingen.de und www.mainz.de.