Behördengänge schnell und sicher online erledigen

Wer sich als Kunde in der Verwaltung unnötige Wege ersparen will, kann dies auf bequemem Wege realisieren: Die Landeshauptstadt Mainz bietet Ihren Bürgerinnen und Bürgern, die über einen neuen Personalausweis bzw. elektronischem Aufenthaltstitel verfügen, nunmehr vielfältige Anwendungsmöglichkeiten für die Online-Ausweisfunktion.

Behördenleistungen können ohne „Gang zum Amt“ vollständig elektronisch abgerufen werden. Hinzu kommt überdies, dass die Bearbeitung durch die mediale Weiterleitung an die Fachämter beschleunigt wird.

„Der direkte Besuch in den Büros ist in einer wachsenden Zahl von Dienstleistungen im heutigen digitalen Zeitalter nicht mehr zwingend notwendig – sie können bequem und zeitsparend von daheim online abgewickelt werden“, erläutert Oberbürgermeister Michael Ebling.“  

Voraussetzung für einen sicheren Datentransfer ist, dass der/die Antragsteller/in im Besitz eines neuen Personalausweises mit „eID-Funktionalität“ ist und über die technischen Voraussetzungen (Kartenlesegerät) verfügt. Dieter Hanspach, Leiter des Bürgeramtes: „Falls diese Ausstattung in den Privathaushalten vorhanden ist, bietet dieses Verfahren einen guten Service und ist absolut bürgerfreundlich.“

Dann können im Rahmen des Online-Antragsverfahrens die zur Identitätsprüfung erforderlichen Daten aus dem Personalausweis bzw. dem elektronischen Aufenthaltstitel ausgelesen und in die Antragsmasken übernommen werden. Der integrierte Chip ist vom Ausweishersteller signiert, so dass keine Manipulation gespeicherter Daten vorgenommen werden kann.
Auch für das Mainzer Standesamt gibt es die erfreuliche Entwicklung, dass Urkunden künftig online angefordert werden können.

Zur bequemen Abwicklung von Verwaltungsleistungen können über www.mainz.de die folgenden Dienste online genutzt werden:

  • Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses,
  • Antrag auf Übermittlung einer Meldebescheinigung,
  • Antrag auf Übermittlung einer Aufenthaltsbescheinigung,
  • Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
  • Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre,
  • Antrag auf Ausstellung einer Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunde.

Das Auslesen der persönlichen Daten ist nur mit entsprechenden Berechtigungsnachweisen möglich. Darüber hinaus findet die Datenübertragung verschlüsselt statt, für Unbefugte wird so der Zugriff auf persönliche Daten verhindert.

„Jene Bürger, die diese Technik nicht nutzen möchten und die  Verwaltungsgänge in herkömmlicher Form mit einem  persönlichen Besuch verbinden wollen, können dies natürlich  auch in Zukunft weiterhin gerne tun“, unterstreicht OB Ebling abschließend.

Weitere Informationen zu den Anwendungsmöglichkeiten des neuen Personalausweises finden Sie unter www.personalausweisportal.de.