Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn bedauert Entscheidung der EU-Kommission: „Sprachkenntnisse beim Ehegattennachzug keine Gängelei, sondern Grundlage für Integration“

Der Hessische Minister der Justiz, für Integration und Europa und stellvertretende Ministerpräsident, Jörg-Uwe Hahn, äußerte heute Bedauern über die Entscheidung der Europäischen Kommission, gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des im deutschen Zuwanderungsrecht verankerten Erfordernisses von Sprachkenntnissen beim Ehegattennachzug einzuleiten.

Er bezeichnete die Entscheidung als „integrationspolitisch völlig falsch und kontraproduktiv“.

Wie kürzlich bekannt wurde, hat die Kommission die Bundesregierung offiziell zur Stellungnahme aufgefordert – die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens. Im Fokus stehen die nach deutschem Aufenthaltsrecht erforderlichen Sprachnachweise beim Familiennachzug. Die Kommission vermutet einen Verstoß gegen die EU-Familienzusammenführungsrichtlinie.

„Die einfachste Verständigungsmöglichkeit mit wenigen Worten Deutsch ist nicht zu viel verlangt, um nach Deutschland einzuwandern. Das ist keine Gängelei, sondern dient in besonderem Maße der Integration“, so Hahn. „Es gibt keine ernstzunehmenden Zweifel an der Bedeutung der deutschen Sprache für den Integrationserfolg in Deutschland. Ich bin davon überzeugt: Integration ist umso erfolgreicher, je früher wir damit anfangen. Das ist eine Lehre unserer deutschen Zuwanderungsgeschichte, die Integration Jahrzehnte verschlafen hat und diese nun für ganze Generationen nachholen muss.“

Hahn verwies darauf, dass ein Großteil der hessischen Zuwanderinnen und Zuwanderer im Wege des Familiennachzugs nach Hessen kommt. „Bei den Sprachkursen im Herkunftsland geht es auch nicht allein um Sprachkenntnisse. Nach vielen Gesprächen mit Zuwanderinnen und Zuwanderern in Hessen weiß ich, dass damit auch eine erste Auseinandersetzung mit dem künftigen Leben in Deutschland möglich wird. Leben, Alltag, Kultur in Deutschland, das alles kann neu und fremd sein. Deshalb kann ich nicht verstehen, weshalb hier vom Aufrichten einer Zuwanderungsbarriere gesprochen wird. ‚Weniger ist mehr‘ – das gilt hier gerade nicht! Sprachkurse und Sprachkenntnisse errichten keine Barrieren, sie bauen sie ab. Als Aufnahmeland darf Deutschland erwarten, dass dieses Angebot auch angenommen wird.“

Das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa hatte bereits im Rahmen des 2011 durch die Europäische Kommission eröffneten Konsultationsverfahrens zur EU-Familienzusammenführungsrichtlinie eine eigene Stellungnahme abgegeben. Bereits damals wurde auf die im Interesse einer erfolgreichen Integration unabdingbare Notwendigkeit hingewiesen, bereits vor der Einreise Maßnahmen zur Integration – wie den Nachweis über Basiskenntnisse der Sprache der Aufnahmegesellschaft – zu verlangen.

Wie wichtig der deutsche Sprachkurs zur Vorbereitung auf das Leben in Deutschland ist, zeigt auch anschaulich der Dokumentarfilm „Deutsch aus Liebe“ von Barbara Trottnow, der bei einer Veranstaltung des Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa in Kooperation mit der Stadt Wiesbaden im Frühjahr 2011 in der CALIGARI-Filmbühne der gezeigt wurde. Er begleitet drei junge türkische Frauen auf ihrem Weg nach Deutschland.

Im Herbst 2012 gab das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa einen Wegweiser mit dem Titel „Willkommen in Hessen! – Tipps für den erfolgreichen Familiennachzug“ heraus. Die Broschüre richtet sich vor allem an türkische Familienzuwanderinnen und will ihnen helfen, sich in Hessen einzuleben und sich zu Hause zu fühlen. In 14 Kapiteln beschreibt sie das Land Hessen, erste Schritte in der neuen Umgebung, den Aufbau einer neuen Existenz, nützliche Telefonnummern, welche Stellen bei Problemen helfen können usw. Die Broschüre ist in deutscher und auch in türkischer Sprache erhältlich.