Ablauf bei der Kostenübernahme von Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2013/2014

Am 9. September 2013 beginnt das neue Schuljahr an den Heidelberger Schulen. Für Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren in Bezug von Arbeitslosengeld II, die zum Besuch der Schule auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind und deren Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten im Rahmen der im Jahr 2011 eingeführten Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT). Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag, von Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können den Antrag bei der Stadt Heidelberg, Amt für Soziales und Senioren, Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (ALG II) im Jobcenter Heidelberg einreichen.

Die Anträge sind beim Jobcenter Heidelberg, in den Bürgerämtern, beim Amt für Soziales und Senioren oder auf der Homepage des Jobcenters unter www.jobcenter-hd.de erhältlich und sollten baldmöglichst eingereicht werden. Sofern das Kind neu eingeschult wird oder älter als 14 Jahre ist, wird eine Schulbescheinigung benötigt. Das MAXX-Ticket ist gesondert bei der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) oder einer anderen ausstellenden Stelle unter Vorlage von Schulbescheinigung und Passbild zu beantragen. Damit das MAXX-Ticket am ersten Schultag zur Verfügung steht und der entsprechende Bewilligungsbescheid zeitnah vorliegt, sind die Anträge schnellstmöglich zu stellen.

Die Mitarbeiterinnen des Jobcenters Heidelberg stehen bei Fragen zu allen Leistungen für Bildung und Teilhabe unter den Telefonnummern 06221 9159409 und 9159459 zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen des Amtes für Soziales und Senioren sind unter den Telefonnummern 06221 58-37400 oder 58-38718 zu erreichen.

Weitere Informationen rund um das Thema „Bildung und Teilhabe“, unter anderem Übernahme von Klassenfahrten, Schulausflügen, Mittagsverpflegung, Lernförderung und Teilhabeleistungen sind auch auf der Homepage des Jobcenters (www.jobcenter-hd.de) bzw. der Stadt Heidelberg (www.heidelberg.de) zu finden.