Anspruch auf Betreuungsgeld ab 01.08.2013

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen übernimmt, im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ab 01.08.2013 die Bearbeitung des Betreuungsgeldes auch für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mainz.

Der Anspruch auf Betreuungsgeld tritt zum 01.08.2013 in Kraft. Ein Anspruch besteht für Kinder, die nach dem 31.07.2012 geboren sind. Voraussetzung für den Bezug von Betreuungsgeld ist, dass keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch genommen wird. Betreuungsgeld kann grundsätzlich ab dem 15. Lebensmonat, (längstens für 22 Monate) bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats bezogen werden.

Zu beachten ist, dass die Inanspruchnahme einer öffentlich geförderten Betreuungsplatzes während des Bezuges zum Wegfall des Betreuungsgeldes führt. Die Betreuungsgeldstelle muss hierüber sofort informiert werden. Die Zahlung des Betreuungsgeldes endet dann mit Ablauf des Monats der Aufnahme. Mit einer sofortigen Nachricht an die Betreuungsgeldstelle vermeiden Betroffene Rückforderungen und weitere Konsequenzen.

Vom 01.08.2013 bis zum 31.07.2014 beträgt das Betreuungsgeld pro Kind 100,00 € monatlich. Ab 01.08.2014 ist eine Erhöhung auf 150,00 € vorgesehen.

Antragsunterlagen sind bei der Betreuungsgeldstelle der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Str.11, 55218 Ingelheim, Telefon 0 61 32 / 787-3186 erhältlich. Ein Link zum Download der Formulare ist eingestellt auf: www.mainz-bingen.de und www.mainz.de