Tierhilfswerk Austria verpflichtet sich zur Unterlassung von Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz

Der Verein Tierhilfswerk Austria mit Sitz in Wien hat sich im Rahmen einer sammlungsrechtlichen Überprüfung der landesweit für das Sammlungsrecht zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) verpflichtet, keine Spendensammlungen sowie Fördermitglieder-Werbemaßnahmen zugunsten des Vereins in Rheinland-Pfalz durchzuführen.

Der Verein wird sicherstellen, dass alle Vertragspartner und Beauftragte Sammlungen in Rheinland-Pfalz unterlassen.

Sollten dennoch in Rheinland-Pfalz Sammlungen oder Werbemaßnahmen zur Neuwerbung von Fördermitgliedern, z.B. an Informationsständen, erfolgen oder Förderbeiträge von rheinland-pfälzischen Spendern eingezogen werden, bittet die ADD um sofortige Mitteilung.