Informationen zur Wahl der künftigen Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers im Stadtteil Mainz-Lerchenberg

Am Sonntag, 08. September 2013 findet die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers im Stadtteil Mainz-Lerchenberg statt.

Sofern bei der Wahl am 08. September 2013 keine Bewerberin bzw. kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, findet am Sonntag, 22. September 2013, eine Stichwahl zwischen jenen zwei Bewerberinnen bzw. Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt für die Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers im Stadtteil Mainz-Lerchenberg sind:

  • alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am 08.09.2013 (Wahltag) – für die Stichwahl: am 22.09.2013 (Tag der Stichwahl) – das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 3 Monaten (Stichtag für die Hauptwahl ist der 08.06.2013, bei einer eventuellen Stichwahl der 22.06.2013) im Stadtteil Mainz-Lerchenberg eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben und  
  • nicht nach § 2 Kommunalwahlgesetz vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Wahlbenachrichtigung:

Jede/r Wahlberechtigte erhält (mit Beginn des Versandes ab Ende der 32. Kalenderwoche) bis spätestens zum 18. August 2013 eine Wahlbenachrichtigung zur Ortsvorsteher-Wahl im Stadtteil  Mainz-Lerchenberg mit der Angabe des Wahllokals. Wahlberechtigt sind rund 4500 Personen.

Die Wahlbenachrichtigung bestätigt die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Die Wahlbenachrichtigung dient zugleich als Briefwahlantrag. Sollte ein/e wahlberechtigte/r Bürger/in zur Ortvorsteher-Wahl bis zum 18. August 2013 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so wendet er/sie sich bitte an das

Amt für Stadtentwicklung, Statistik und Wahlen – Briefwahlbüro – Rathaus, Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz oder ruft nach der Öffnung des Briefwahlbüros (diese erfolgt am Mittwoch, 7. August 2013) unter der Telefonnummer 12 15 00 an. Hier wird die Problemlage erörtert und Abhilfe geschaffen.  

Wählerverzeichnis:

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen hat. Wer einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten hat, kann nur im Wege der Briefwahl wählen.

Stichtag für die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist der 35. Tag vor der Wahl: 04. August 2013.

Wahlberechtigte, die bis zum 08.06.2013 (bei einer möglichen Stichwahl ist dies der 22.06.2013) nach Mainz-Lerchenberg  zugezogen sind, erhalten von Amts wegen eine Wahlbenachrichtigung.

Wahlberechtigte, die sich nach dem 4.08.2013 innerhalb des Stadtteils Mainz-Lerchenberg für eine Wohnung ummelden, bleiben in dem Wählerverzeichnis ihres bisherigen Stimmbezirks eingetragen.

Somit kann

  • die Stimmabgabe nur in dem Wahllokal ausgeübt werden, das auf der Wahlbenachrichtigung für die bisherige Wohnung ausgedruckt ist,

oder

  • ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beim Wahlbüro beantragt werden.

Wahlberechtigte, die ihre Hauptwohnung bis zum Wahltag bzw. bis zum Tag der Stichwahl nach außerhalb des Stadtteils Mainz-Lerchenberg verlegen, werden von Amts wegen im Wählerverzeichnis gestrichen.

Wie wird gewählt?

Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme. Gewählt ist die Bewerberin bzw. der Bewerber, die/der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

Wo wird gewählt?

Die Stimmabgabe im Wahllokal ist am 08. September 2013 (Stichwahl: 22. September 2013) von 8.00 bis 18.00 Uhr möglich. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie die Anschrift des Gebäudes, in dem sich Ihr Wahllokal befindet.

Die Nummer Ihres Stimmbezirkes und die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, sind ebenfalls aufgedruckt. Als Identitätsnachweis reicht im Wahllokal im Regelfall die Wahlbenachrichtigung aus. Auf Verlangen hat sich die Wählerin / der Wähler auszuweisen. Bitte halten Sie daher Ihren gültigen Personalausweis / Reisepass bereit.

Briefwahl, Briefwahlbüro:

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Wahlsonntag das Wahllokal aufzusuchen, so können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl im Briefwahlbüro der Stadt Mainz abgeben oder sich die Briefwahlunterlagen zusenden lassen.

Briefwahlunterlagen (bestehend aus Wahlschein, Merkblatt, Stimmzettel sowie Briefumschlägen) können ab Mittwoch, 7. August 2013 beantragt werden:

per Post: Stadt Mainz, Amt für Stadtentwicklung, Statistik und Wahlen, Wahlbüro, Postfach 3820, 55116 Mainz
  

 per E-Mail: briefwahlbuero@stadt.mainz.de
  

 per Internet: www.mainz.de

Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig.