Stadt Speyer appelliert an Verantwortung der Hundebesitzer

Den Tieren ist keine Schuld zu geben. Verantwortlich sind die Hundehalter.

Mit den Temperaturen steigt auch die Anzahl der Beschwerden, die bei der Stadt über Hundehalter eingehen, die es nicht für nötig erachten, den Kot ihrer Tiere einzusammeln und zu entsorgen. Gerade im Sommer, wenn die Hitze die Geruchsbelästigung erhöht und die Fliegen vermehrt anlockt, werden die Mitarbeiter der Abteilung Sicherheit und Ordnung verstärkt mit diesem Reizthema konfrontiert.

Auf Gehwegen, in Baumbeeten und selbst an Spielplätzen bleibt nicht entsorgter Hundekot ein Ärgernis. Im Stadthaus häufen sich Klagen über ignorante Hundebesitzer, die auf den nicht beseitigten Kot ihrer Vierbeiner angesprochen, uneinsichtig reagieren: man zahle ja schließlich Hundesteuer. Ein unberechtigter Einwand, dem die Stadt mit dem Hinweis auf die Gefahrenabwehrverordnung begegnet. (http://www.speyer.de/sv_speyer/de/Rathaus/Verwaltung/Ortsrechtssammlung/…)

Diese verpflichtet Hundehalter wie Hundeführer in öffentlichen Grünanlagen und Straßenbereichen Verunreinigen „unverzüglich“ zu beseitigen. Eindeutig geregelt ist auch die Anleinpflicht auf öffentlichen Straßen und Anlagen innerhalb bebauter Ortslagen – die Spielwiese für Hunde am Eselsdamm ausgenommen. Festgeschrieben ist darin ebenso das Badeverbot für Hunde in öffentlichen Brunnenanlagen und Badeweihern wie den Binsfeldseen. Verstöße gegen diese Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeldern bis zu 5.000 € geahndet werden können. Der kommunale Vollzugsdienst der Stadt Speyer kontrolliert die Einhaltung der Gefahrenabwehrverordnung im Rahmen des regulären Streifendienstes. Darüber hinaus können Bußgeldverfahren nur dann erfolgreich eingeleitet werden, wenn Verstöße von Hundehaltern nachgewiesen werden können.

An vorbildliche Hundehalter, die sich vor dem Gassi gehen mit einer Hundekottüte ausstatten, appelliert die Stadt, diese bis zum nächsten Abfalleimer mit sich zu tragen und nicht gefüllt am Wegesrand in den Grünflächen wild zu entsorgen. Auch wenn Abfallbehälter und ausgewiesene Hundetoiletten (dog stations) angesichts der angespannten Haushaltslage nicht im gewünschten Umfang aufgestellt werden können.