Sammlungsverbot gegen die Tierschutzliga in Deutschland e.V. weiterhin wirksam – ADD bittet um Mitteilung aktueller Spendenaufrufe in Rheinland-Pfalz

Aus aktuellem Anlass weist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in ihrer Funktion als landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz auf das weiterhin wirksame Sammlungsverbot gegen den Verein „Tierschutzliga in Deutschland“ mit Sitz im brandenburgischen Neuhausen/Spree hin. Hiernach ist dem Verein auch die Versendung von Spendenbriefen in Rheinland-Pfalz – wie aktuell in Mainz bekannt geworden – untersagt.

Die ADD bittet um Mitteilung, wenn weiterhin Spendenaufrufe im Namen der „Tierschutzliga“ im Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz erfolgen.

Die ADD hatte dem Verein bereits im Jahre 2008 mit sofortiger Wirkung Spendensammlungen und Fördermitgliederwerbemaßnahmen in Rheinland-Pfalz untersagt. Aufgrund der beharrlichen Weigerung zur vollständigen Auskunftserteilung sowie erheblicher Zweifel an der satzungsgemäßen Mittelverwendung musste die ADD diese Schritte ergreifen.