Abfallgebühren: Zweite Rate ist am 2. September 2013 fällig

Die zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2013 ist am 2. September 2013 fällig. Um überflüssige Mahngebühren zu vermeiden, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb alle Bürgerinnen und Bürger um rechtzeitige Überweisung unter Angabe der auf dem Gebührenbescheid angegebenen Kundennummer und Kassenzeichens.

Einfacher und bequemer ist die Erteilung einer jederzeit widerruflichen Bankeinzugsermächtigung. Diese kann formlos schriftlich vom Eigentümer erteilt werden. Das Formular für die Bankeinzugsermächtigung kann unter www.kreis-bad-duerkheim.de heruntergeladen werden.