Rege Nachfrage nach Brennholz erwartet – Neue Bedingungen für Brennholzkäufer

Das Forstamt im Landratsamt Karlsruhe registriert weiterhin eine große Nachfrage nach Brennholz.

Im Herbst beginnt in der Forstwirtschaft traditionell die Holzeinschlagsaison, welche in unserer Region bis zur Osterzeit dauert. Deshalb sind bald wieder ungezählte Brennholzinteressenten in den Wäldern des Landkreises Karlsruhe im Einsatz.

Dr. Bernhard Peichl, Leiter des Forstamts im Landratsamt, erwartet auch in diesem Herbst wieder eine rege Nachfrage nach Brennholz.

„Das Interesse der Brennholzkunden konzentriert sich vorwiegend auf die Harthölzer Buche und Eiche wegen ihres hohen Brennwertes. Nadelholz ist dagegen weniger gefragt“, erläutert Dr. Peichl die Nachfrage. Die mancherorts spürbare Verknappung mache hier jedoch ein Umdenken erforderlich. Nadelhölzer wie Kiefer, Fichte und Douglasie haben zwar eine etwas geringere Ausbeute an Heizenergie, seien aber in der Regel leichter zu entzünden und eignen sich deshalb hervorragend als Anfeuerholz, so Dr. Peichl.

Ab dem 1. September bietet der Staatsforstbetrieb im Landkreis Karlsruhe Brennholz lang, das sogenannte Polterholz, zu folgenden Preisen je Festmeter incl. Umsatzsteuer an: Hartlaubholz (Buche, Hainbuche, Eiche) 55 Euro, Nadelholz 42 Euro und Weichlaubholz (Pappel) 36 Euro. Damit liegt der Brennholzpreis im Landkreis Karlsruhe noch deutlich unter dem Landesschnitt.

Die Neuerungen

In der kommenden Saison 2013/2014 gelten einige Neuerungen, die durch die Selbstverpflichtungen des Landes als Eigentümer des Staatswaldes im Zuge von Zertifizierungen vorgegeben werden.

  1. So hat jeder, der im Wald Holz mit der Motorsäge aufarbeitet, einen entsprechenden Nachweis über den sicheren Umgang mit der Motorsäge vorzulegen. Neu ist allerdings, dass auch die Käufer von Polterholz diesen Nachweis erbringen müssen, wenn sie das Holz im Wald selbst kurz schneiden. Wer allerdings einen Dritten mit der Bearbeitung und dem Transport seines Polterholzes beauftragt, der den sog. „Motorsägenführerschein“ hat, braucht selbst keinen eigenen Nachweis.
  2. Neu ist auch, dass ab dieser Saison zwingend nur noch biologisch schnell abbaubare Kettenhaftöle und Sonderkraftsoffe eingesetzt werden dürfen. Die Forstrevierleiter sind zur Kontrolle berechtigt. Diese beiden Vorgaben dienen dem Schutz der Gesundheit der Motorsägenführer.
  3. Eine weitere verpflichtende Neuerung ist, dass bei Flächenlosen alles Holz mit weniger als sieben Zentimeter Durchmesser im Wald liegen bleiben muss. Diese Maßnahme dient dazu, den Entzug von Nährstoffen aus dem Waldboden so gering wie möglich zu halten. Da der Wald grundsätzlich nicht gedüngt wird, soll damit die Bodenfruchtbarkeit dauerhaft erhalten werden.

Alle Bedingungen einschließlich der oben geschilderten neuen Klauseln sind in einem Merkblatt zusammengefasst, welches Bestandteil des Kaufvertrages ist und jedem Brennholzkunden bei Vertragsabschluss übergeben wird.

Das Merkblatt kann auf der Internetseite des Landratsamtes Karlsruhe unter www.landkreis-karlsruhe.de > Bürgerservice > Ämter und Ansprechpartner > 53 Forstamt > Holz > Merkblatt für Brennholzselbstwerber eingesehen werden. Nachfragen beantworten die Förster.