Bundestags- und Landtagswahl 2013; Startschuss für Wählerinnen und Wähler

Bereits ab kommenden Montag, dem 19.August 2013, besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl und die Landtagswahl bei den Wahlämtern der hessischen Städte und Gemeinden zu erhalten.

Die Wahlbenachrichtigungen, auf deren Rückseite ein entsprechendes Antragsformular abgedruckt ist, werden in der Woche vom 26. bis 31. August 2013 als Brief zugestellt. Anträge können aber auch ohne diesen Vordruck per Brief, Fax oder E-Mail gestellt werden. Zahlreiche Städte und Gemeinden werden als besonderen Service wieder ein elektronisches Antragsformular in ihr Internetangebot einstellen, so dass die Briefwahlunterlagen auf einfache Weise beantragt werden können. Die Wahlämter benötigen zur genauen Identifizierung, die Vornamen, den Familiennamen, die Anschrift und das Geburtsdatum. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Der Briefwahlantrag kann auch mündlich im Wahlamt gestellt werden. Dazu genügt die Vorlage des Personalausweises. Dies hat den Vorteil, dass die Unterlagen sofort in Empfang genommen werden können und die Briefwahl an Ort und Stelle in einer Wahlkabine durchgeführt werden kann. Wer die Unterlagen auch für eine andere Person wie etwa den Partner oder die Eltern mitnehmen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht der betreffenden Person(en). Um Missbrauch auszuschließen, dürfen nicht mehr als vier Vollmachten vorgelegt werden.

Über weitere Einzelheiten informiert der Landeswahlleiter auf der Internetseite www.wahlen.hessen.de. Dort kann man sich auch über die Stimmzettel für beide Wahlen informieren und erfährt, welche Bewerberinnen und Bewerber auf den Landelisten und in den Wahlkreisen für ein Mandat im Bundestag bzw. im Landtag kandidieren.