Verbraucherzentrale fordert bessere Fahrgastrechte für Inhaber von Zeitkarten

Mainzer Bahn-Chaos: Jetzt trifft es auch die Pendler

Die Verbraucherzentrale berät zum Thema Kostenerstattung bei verspäteten Zügen.

Die Situation am Mainzer Hauptbahnhof verschärft sich weiter. Ab dieser Woche halten noch weniger Züge des Fern- und Nahverkehrs in der Landeshauptstadt. Bis Ende August müssen Bahnreisende unter der Woche ganztätig mit Einschränkungen rechnen.

Die Personalprobleme treffen jetzt vor allem Pendler, die in der Landeshauptstadt ein-, aus- oder umsteigen wollen. Die Bahn hat einen Notfallfahrplan eingerichtet und informiert zur aktuellen Lage im Internet unter der Adresse www.bahn.de/aktuell. Betroffenen rät die Verbraucherzentrale, sich in den nächsten Tagen über mögliche weitere Fahrplanänderungen auf dem Laufenden zu halten.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Fahrgäste bei Zugausfall und Verspätung Anspruch auf eine Entschädigung in Geld haben. Für Pendler mit Wochen-, Monats- und Jahreskarten sowie der BahnCard 100 gilt dies bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten je Fahrt. „Anders als bei Einzelfahrscheinen, bei denen je nach Länge der Verspätung 25 oder 50 Prozent des Fahrscheinpreises erstattet werden, fällt der Rückzahlungsbetrag bei Zeitkarten deutlich geringer aus“, kritisiert Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale. Im Nahverkehr liegt die Entschädigung je Verspätung ab 60 Minuten bei 1,50 Euro pro Fahrt in der 2. Klasse und 2,25 Euro pro Fahrt in der 1. Klasse. Im Fernverkehr zahlt die Bahn in der 2. Klasse 5 Euro und 7,50 Euro in der 1. Klasse. Inhaber der BahnCard 100 erhalten 10 Euro in der 2. Klasse und 15 Euro in der 1. Klasse. Wer als Pendler allerdings pro Richtung beispielsweise täglich 40 Minuten verspätet ankommt, geht trotz eines erheblichen Zeitverlusts leer aus.

„Die Mini-Beträge, die den Berufspendlern als Entschädigung angeboten werden, stellen keinen hinreichenden Ausgleich für die erheblichen und langandauernden Einschränkungen dar“, beanstandet Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale. „Die Ausgleichszahlungen müssen so gestaltet sein, dass sie die Bahn empfindlich treffen. Dann ist zu hoffen, dass sie sich stärker um die Aufrechterhaltung ihrer Infrastruktur sorgt“, fordert der Verbraucherschützer.

Bahnpendler können Entschädigungen und Erstattungen nur schriftlich beim Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt am Main geltend machen. Sie müssen aber nicht für jede einzelne Verspätung mühsam ein Fahrgastrechte-Formular der Bahn ausfüllen. Ein formloses Schreiben, das den geplanten Reiseverlauf und alle Verspätungen mitsamt den Zugnummern genau auflistet, ist ausreichend. Die Zeitkarte kann in Kopie beigelegt werden. Für Reservierungen und Fahrradkarten, die wegen einer Verspätung ungenutzt bleiben, können Verbraucher eine Erstattung verlangen. Betroffene erhalten nach ihrer Wahl einen Gutschein oder eine Überweisung. Beträge unter vier Euro zahlt die Bahn nicht aus. Im Nahverkehr müssen Betroffene daher Verspätungsfälle erst sammeln. Zudem erstattet die Bahn maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes als Entschädigung.

Weitere Informationen zu Entschädigungen bei Zugverspätungen erhalten Betroffene im Internet unter der Adresse www.vz-rlp.de/Entschaedigung-bei-Zugverspaetung. Wer Fragen hat oder Unterstützung braucht, kann sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale wenden oder sich telefonisch montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 09001 77 80 80 1 beraten lassen. Das Telefonat kostet 1,50 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Preise aus den Mobilfunknetzen können abweichen. Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen.