Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz: Beauftragung eines Masterplans

Stadtratsbeschluss wird umgesetzt / Interessenbekundungsverfahren zur Prüfung rechtlicher Rahmenbedingungen läuft .

Die Prüfung der Einbringung weiterer Gesellschaften in die Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz (ZBM)  wurde vom Stadtrat beschlossen. Heute informierten Geschäftsführer Günter Beck, Hanns-Detlev Höhne und Christopher Sitte über die derzeitige Durchführung eines Interessenbeku.ndungsverfahrens zur Erstellung eines Gutachtens zur Prüfung rechtlicher Fragen.

Die strategische Ausrichtung der ZBM hat eine Bündelung und Harmonisierung von Aktivitäten in den Segmenten ‚Stadtmarketing', ‚Stadtentwicklung', ‚Stadtversorgung' und ‚Städtische Bildung & Soziales' zum Ziel. Als nächste Umsetzungsschritte des Zielbilds der ZBM soll die Entwicklung der Segmente ‚Stadtentwicklung' und ‚Städtische Bildung & Soziales' durch Übertragung von direkten städtischen Beteiligungen in die ZBM erfolgen.

Zum Hintergrund:  Der Stadtrat hat 2010 die Gründung der Zentralen Beteiligungsgesellschaft Mainz mbH beschlossen. Es folgte die Einbringung der mainzplus Citymarketing GmbH, 94,9 % der Gesellschaftsanteile der Frankfurter Hof GmbH, 89,11% der Stadtwerke Mainz AG und die Überleitung des Personals ‚Kulturprogramm Frankfurter Hof'. Die Überleitung des Personals des Verkehrsvereins zu mainzplus Citymarketing wurde wie die Übernahme der Gesellschaftsanteile der SPAZ gGmbH in 2012 abgeschlossen. Die ZBM wurde vom Stadtrat beauftragt, die Einbringung aller direkten Beteiligungsgesellschaften der Stadt Mainz in die ZBM zu prüfen.

„Zur Umsetzung der Stadtratsbeschlüsse wird die ZBM einen Masterplan zur Einbringung der direkten städtischen Anteile an Beteiligungsgesellschaften beauftragen und die wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen und Risiken prüfen lassen“, berichten die Geschäftsführer. Für die wirtschaftlichen und rechtlichen Prüfungen soll ein geeignetes Beratungsunternehmen, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder eine Rechtsanwaltskanzlei gefunden werden. Vor diesem Hintergrund führt die ZBM derzeit ein Interessenbekundungsverfahren zur fachlichen Auswahl des Auftragnehmers durch.

Nähere Informationen zum Interessenbekundungsverfahren finden Sie unter www.mainz.de und www.zbm.mainz.de. Bewerber sind bis 20. September 2013 aufgefordert ein Angebot abzugeben.