Bundestagswahl: Briefwahl jetzt beantragen

Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Wer am Wahlsonntag nicht in seinem Wahllokal wählen möchte, kann Briefwahl beantragen. Briefwahlunterlagen sind bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg die zu den Öffnungszeiten erhältlich (bitte geänderte Ferienöffnungszeiten bis zum 6. September 2013 berücksichtigen). Die Wahl kann dann dort auch direkt ausgeübt werden.

Rund um die Uhr, einfach und praktisch: Online Briefwahlantrag

Zur Teilnahme an der Briefwahl wird ein sogenannter Wahlschein benötigt. Wer schnell und unkompliziert, zu jeder beliebigen Tages- und Nachtzeit, seinen Wahlschein beantragen möchte, um die Teilnahme an der Briefwahl sicherzustellen oder wer in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises 274 Heidelberg wählen möchte, kann die Möglichkeit des online-Antrags nutzen.

Einfach auf www.heidelberg.de/wahlen Briefwahl online aufrufen und es geht los. Es erscheint ein Erfassungsformular für die individuellen Antragsdaten. Zur automatischen Prüfung der Daten werden zwingend die Wahlbezirksnummer und die individuelle Wählernummer benötigt, die der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen sind, die spätestens bis zum 1. September allen Wahlberechtigten zugegangen sein sollte. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei übertragen und garantieren äußerst kurze Bearbeitungszeiten.

Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen können auch schriftlich oder mündlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch eine sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form (Online-Antrag) als gewahrt. Eine telefonische Beantragung der Unterlagen ist nicht möglich; auch nicht per SMS.

Die Briefwahlanträge müssen bis spätestens Freitag, 20. September 2013, 18 Uhr, beim Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, eingehen, um noch bearbeitet werden zu können. Auch in den Außenstellen des Bürgeramtes können Anträge auf Briefwahl nur bis Freitag, 20. September 2013, abgegeben werden. Die jeweiligen Öffnungszeiten der betreffenden Bürgerämter sind dabei zu berücksichtigen (8 Uhr bis 12 Uhr bzw. 8 Uhr bis 16 Uhr).

Wer den Antrag für eine/n Anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postwege übersandt oder amtlich überbracht. Sollen die Briefwahlunterlagen einer anderen Person ausgehändigt werden, so ist diese Person gesondert für die Entgegennahme zu bevollmächtigen. Der/Die Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.