Verbraucherschutzministerin Rehlinger kritisiert Methoden zur Kreditvergabe: „Wohnort darf nicht über Kreditwürdigkeit entscheiden“

Verbraucherschutzministerin Anke Rehlinger fordert eine gesetzliche Neuregelung bei der Ermittlung der Kreditwürdigkeit. Die nach wie vor erlaubte Methode des „Geoscorings“, bei der die Bonität von Kreditnehmern anhand der Wohnadresse berechnet wird, müsse endlich verboten werden.

Nach dem Motto „Sage mir, wo Du wohnst, und ich sage Dir, ob Du kreditwürdig bist“ nutzen Auskunfteien Informationen zum Wohnumfeld für die Berechnung der Kreditwürdigkeit der Verbraucherinnen und Verbraucher (sog. Scoring). „Das ist absurd und vor allem diskriminierend“, betont die Ministerin. „Es darf nicht sein, dass jemand keinen Kredit bekommt oder mehr dafür zahlen muss, weil er in der falschen Wohngegend lebt.“

Bereits auf der Verbraucherschutzministerkonferenz im Mai hatte Ministerin Rehlinger gemeinsam mit ihren Amtskollegen die Bundesregierung aufgefordert, das Geoscoring-Verfahren gesetzlich zu verbieten.

Rehlinger: „Wir werden uns weiter auf Bundesebene für eine Abschaffung fragwürdiger Berechnungsverfahren und darüber hinaus für eine Pflicht der Auskunfteien einsetzen, ihre Methoden offenzulegen.“