SGD Süd erlässt raumordnerischen Entscheid zur Ortsumgehung Schaidt: Keine der Varianten ist raumverträglich

Plan mit den verschiedenen Routen.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd hat ein Raumordnungsverfahren durchgeführt, um die Raumverträglichkeit einer Ortsumgehung Schaidt im Zuge der K 15 zu prüfen. Mit dem Bau einer Ortsumgehung von Schaidt wird das Ziel verfolgt, den Ortsteil vom Durchgangsverkehr zu entlasten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Die SGD Süd hat in einer umfangreichen Prüfung mehrerer Trassenvarianten unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden und Verbände sowie der Bürgerinnen und Bürger festgestellt, dass keine der vorgeschlagenen Varianten mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist.

Aus naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Gründen könne nur die ortsnahe Variante A umgesetzt werden, diese entspricht aber unter dem Gesichtspunkt der Lärmbelastung nicht den Erfordernissen der Raumordnung. Variante A würde lediglich zu einer Lärmverlagerung führen und gerade die Anwohner, die durch die Umgehungsstraße innerorts entlastet werden sollten, würden dann im rückwärtigen Bereich der Häuser neu belastet. Dagegen wäre die ortsferne Variante F, die im Hinblick auf die Lärmentlastung die günstigste Variante ist, nicht mit den naturschutzfachlichen Belangen vereinbar.

Zum Verfahren:

Der Landesbetrieb Mobilität hat im November 2012 das Raumordnungsverfahren für die Ortsumgehung Schaidt bei der SGD Süd beantragt. Es wurde Ende November 2012 eingeleitet. Am Verfahren waren 26 Behörden, Gemeinden und Verbände sowie die Öffentlichkeit beteiligt. Am 12. Juni 2013 fand vor Ort ein Erörterungstermin statt.