BWV: Bisherige rechtliche Regelungen für Eiswein ausreichend

Am heutigen Tage hat die rheinland-pfälzische Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, Ulrike Höfken, das neue Meldeverfahren für Eisweinflächen vorgestellt. Ein solches Meldeverfahren führt ohne weiteren Nutzen zu einem zusätzlichen bürokratischem Aufwand für die rheinland-pfälzischen Eisweinerzeuger, stellten BWV-Präsident Norbert Schindler, MdB, und die Präsidenten der Weinbauverbände Rheinhessen und Pfalz, Ingo Steitz und Edwin Schrank, im Rahmen der Diskussion klar. 

Die Ernte von Eiswein sei in besonderer Weise von den Witterungsbedingungen und damit von der Natur abhängig. Es werde daher auch in Zukunft in Einzelfällen immer wieder zu Abgrenzungsdiskussionen kommen, erläutern die Präsidenten. Ein bürokratisches Vorabmeldeverfahren von Weinbergen, in denen Eiswein geerntet werden soll, werde in solchen Fällen nicht zur Klärung von Streitfragen beitragen können sondern vielmehr zu einer weiteren bürokratischen Belastung der Betriebe führen.

Das Weinjahr 2012, mit optimalen Witterungsfaktoren und einer sowohl qualitativ als auch quantitativ durchweg hervorragenden Eisweinernte habe gezeigt, dass solche Weine auch unter den bisherigen Bedingungen problemlos geerntet und kontrolliert werden können, so die Präsidenten abschließend.