Regierungspräsidium Karlsruhe: Bürgerentscheide am 22. September 2013 können statt finden

Die Bürgerentscheide in Mannheim, Weinheim und Hirschberg können nach einer rechtlichen Prüfung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe statt finden. Allerdings müssen die Kommunen beim Umgang mit den Stimmabgaben bei der Briefwahl besondere Vorkehrungen treffen. Dadurch muss ausgeschlossen werden, dass zwischen der Identität des Briefwählers und dessen Abstimmungsverhalten eine Verbindung hergestellt werden kann. Bekanntlich war dieses Problem entstanden, weil die Stimmzettelumschläge für die Briefwahl nicht vollständig blickdicht sind.

Die betroffenen Kommunen legen hierzu der jeweiligen Rechtsaufsichtsbehörde ein Konzept mit organisatorischen bzw. technischen Maßnahmen vor, damit das Abstimmungsgeheimnis in vollem Umfang gewahrt wird. Das Regierungspräsidium Karlsruhe gibt den Kommunen hierfür beratende Hinweise. Die Rechtsaufsichtsbehörde überprüft das Konzept und kontrolliert die Wirksamkeit der Maßnahmen während des bzw. im unmittelbaren Anschluss an die Durchführung des Bürgerentscheids vor Ort. 

Die Bürgerinnen und Bürger, die per Briefwahl an den Bürgerentscheiden in Mannheim, Weinheim oder Hirschberg teilnehmen möchten, werden weiterhin gebeten, den Stimmzettel vor dem Einlegen in den Stimmzettelumschlag mit der Schrift nach innen zu falten.