Wählen gehen – auch ohne Wahlbenachrichtigung

Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder die sie vielleicht verlegt haben, können dennoch wählen, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Der Landeswahlleiter ruft alle wahlberechtigten hessischen Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihr Wahlrecht zur Bundestags- und Landtagswahl zu nutzen und damit ihrer staatsbürgerlichen Verantwortung gerecht zu werden.

Für den Fall, dass man im Wahllokal nicht persönlich bekannt ist, sollte der Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweispapier mitgebracht werden. Wer sein Wahllokal ausnahmsweise noch nicht oder nicht mehr kennt, kann dies durch einen kurzen Anruf bei der Wohnsitzgemeinde erfragen.

Wahlberechtigt zur Bundestags- und Landtagswahl in Hessen am kommenden Sonntag sind alle Deutschen, die am 22. September 1995 oder früher geboren sind und mindestens seit dem 22. Juni 2013 ihren Hauptwohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Hessen haben.