Die Bruchsaler Fußgängerzone wird bis an die Pfeilerstraße erweitert

Anlieger können Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone beantragen

Die Bruchsaler Fußgängerzone wurde im Laufe dieser Woche bis an die Pfeilerstraße erweitert. Die Ausweisung erfolgte durch eine Neubeschilderung. Die Fußgängerzone umfasst damit den Bereich „Am Alten Schloss“ und die Dr.-Karl-Meister-Straße.

Der Parkscheinautomat in der Dr.-Karl-Meister-Straße wird in der Folge in Kürze abgebaut. Das Parken ist künftig in diesem öffentlichen Verkehrsraum nicht mehr gestattet. Auf die Installation eines Pollers bei der Einmündung in die Pfeilerstraße wird vorerst verzichtet. Die städtischen Vollzugsbeamten werden im Falle einer Nichtbeachtung der neuen Verkehrsregelung in der Anfangszeit ermahnende Hinweiszettel verteilen. Nach Ablauf einer Karenzzeit wird die Nichtbeachtung der Beschilderung – sei es durch unerlaubtes Befahren, sei es durch unerlaubtes Parken – als Ordnungswidrigkeit geahndet.
 
Lieferverkehr ist während der zugelassenen Zeiten – werktags 7 bis 11 Uhr und 17 bis 18 Uhr erlaubt. Lieferanten müssen sich grundsätzlich an die Lieferzeiten halten. Kann sich ein Lieferant dauerhaft nicht an die Lieferzeiten halten, so kann er – bei einem akzeptablen Grund – eine Befreiung erhalten. Er sollte sich dazu direkt mit der Straßenverkehrsbehörde in Verbindung setzen. Diese Genehmigungen sind gebührenpflichtig.

Eine „Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone“ kann erhalten, wer in dem Bereich:

  • wohnt,
  • arbeitet und manchmal dienstlich dort be- und entladen muss oder 
  • einen Parkplatz hat, der nur über die Fußgängerzone erreichbar ist. 

Das gilt für alle Kraftwagen und Krafträder. Die Genehmigung wird gebührenfrei für ein oder wahlweise für bis zu drei Fahrzeuge erteilt. Es ist eine Karte pro Person möglich. Anträge können beim Bürgerbüro oder im Ordnungsamt auf dem Campus gestellt werden. Fahrräder dürfen die Fußgängerzone befahren und sind daher nicht betroffen