Zweite Rate der Abfallgebühren wird am 30. September fällig

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe erinnert an die rechtzeitige Zahlung der zweiten Rate der Hausmüllgebühren. Sonst können Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen.

Im Frühjahr haben alle Gebührenzahler einen Bescheid erhalten, mit dem die beiden Vorauszahlungsbeträge für die im Jahr 2013 fälligen Abfallgebühren berechnet wurden. Ein Teilbetrag musste gleich bezahlt werden, die zweite Rate wird am 30. September fällig. Für diese zweite Rate wird keine extra Zahlungsaufforderung oder ein weiterer Gebührenbescheid verschickt. 

Wer dem Landkreis für die Abfallgebühren eine Abbuchungsgenehmigung erteilt hat, dem wird der Betrag automatisch vom Bankkonto abgebucht. Unter der kostenlosen Servicenummer 0800/2982020 beantwortet das Team des Abfallwirtschaftsbetriebs gerne alle Fragen rund um den Gebührenbescheid.