Gründungskonferenz für die Pflegekammer in Rheinland-Pfalz tagt an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein

Die zweite Sitzung der Gründungskonferenz, die die Pflegekammer Rheinland Pfalz vorbereitet, tagte letzte Woche an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein. Zentrales Thema der Sitzung war das neue Heilberufsgesetz, das sich derzeit im Anhörungsverfahren befindet und in zahlreichen Regelungen die Grundlage für die zukünftige Pflegekammer bilden soll.

Hochschulpräsident Prof. Dr. Peter Mudra, stellvertretender Vorsitzender der Gründungskonferenz, würdigte die Veranstaltung als einen wichtigen Schritt hin zu einer berufsständischen Selbstverwaltungseinrichtung für Pflegekräfte.

Der Pflegebereich mit seinen rund 40.000 Beschäftigten genießt in Rheinland-Pfalz einen hohen Stellenwert. Seitens der Landesregierung wurde in den vergangenen Jahren gemeinsam mit den Akteuren der Pflege eine Vielzahl von Maßnahmen in die Wege geleitet, um die Rahmenbedingungen für die Pflegenden zu verbessern. Seit einiger Zeit ist die Einrichtung einer Landespflegekammer ein zentrales Anliegen der rheinland-pfälzischen Pflegeverbände. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hatte deshalb für das erste Quartal des Jahres 2013 eine Befragung der Berufsangehörigen und Auszubildenden der rheinland-pfälzischen Pflege zur Einrichtung einer Landespflegekammer in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse zeigten eine hohe und nahezu flächendeckende Beteiligung der Berufsgruppe der Pflegenden an der Befragung. Eine sehr große Mehrheit der Befragten sprach sich für die Einrichtung einer Pflegekammer aus. Für die Landesregierung war dies der Anlass, die Unterstützung zum Aufbau einer Landespflegekammer fortzuführen. Dabei soll der begonnene Dialog mit den Pflegenden auf allen Ebenen fortgesetzt und die nächsten Schritte zur Errichtung einer Pflegekammer in engem und transparentem Austauschprozess gegangen werden.

Zur Erreichung dieses Ziels ist zunächst eine Gründungskonferenz ins Leben gerufen worden, die die Aufgaben und Leistungen der Pflegekammer als berufsständische Selbstverwaltung erarbeiten und für die Pflegenden transparent machen soll. Sie dient den Pflegekräften als Anlaufstelle und Ansprechpartnerin in allen Belangen der Pflege.
Dem 18-köpfigen Gremium gehören Berufsangehörige und Vertreter der Berufsverbände, Gewerkschaften, Mitarbeitervertretungen und Einrichtungen der Pflegewissenschaft an.

Zur Vorsitzenden der Gründungskonferenz berief der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Alexander Schweitzer die Vorstandsvorsitzende der Marienhaus- Stiftung Neuwied, Schwester M. Basina Kloos. Einer ihrer Stellvertreter ist Prof. Dr. Peter Mudra, Präsident der Hochschule Ludwigshafen am Rhein.

Die zweite Sitzung der Gründungskonferenz fand an der Hochschule in Ludwigshafen statt. Als Gastgeber begrüßte Hochschulpräsident Peter Mudra die Teilnehmer und betonte dabei den besonderen Stellenwert, den der gesundheitswissenschaftliche Bereich an seiner Hochschule habe. Die Hochschule biete hier derzeit vier Studiengänge und sei mit einer Vielzahl von Institutionen und Unternehmen im Gesundheits- und Pflegebereich eng vernetzt. „Seit Jahren zeigen wir mit den Gesundheitsökonomischen Gesprächen als einer weithin beachteten Fachtagung, dass sich Lehre und Forschung bei uns am Puls der Zeit orientieren, ohne dabei aber kurzfristigen Trends hinterher zu laufen“, zeigte sich Mudra mit der Arbeit seiner Kollegen zufrieden.

In der Gründungskonferenz beschäftigte man sich einen Tag intensiv vor allem mit dem neuen Heilberufsgesetz für Rheinland-Pfalz, das sich derzeit im Anhörungsverfahren befindet und in zahlreichen Regelungen die Grundlage für die zukünftige Pflegekammer bilden soll. „Auf dieser rechtlichen Basis und mit einer eigenen Kammer als berufsständische Selbstverwaltungseinrichtung kommt man dem von Pflegekräften immer wieder geäußerten Wunsch, sich mit anderen Berufsgruppen im Gesundheitsbereich auf gleicher Augenhöhe austauschen zu können, einen entscheidenden Schritt näher“, ordnet Mudra die Bedeutung des begonnenen Prozesses ein und weist darauf hin, dass Rheinland-Pfalz das erste Bundesland sei, in dem es einen konkreten Ablauf für die Einführung einer Pflegekammer gebe.