„Kuh vom Eis“ – Weinstand am Neubrunnenplatz: Verwaltung erarbeitet Lösung

In einem Gespräch im Amt für Wirtschaft und Liegenschaften mit dem Weingut und dem Initiator des Wochenmarktes wurden gestern zunächst nochmals die rechtlichen Hürden eines Weinausschanks auf Wochenmärkten erläutert.

Dieser ist nicht aufgrund der Marktsatzung, sondern wegen der Bestimmungen der bundesweit geltenden Gewerbeordnung unzulässig. Auf der Suche nach einer unbürokratischen Lösung glaubt die Verwaltung nun einen rechtssicheren Weg gefunden zu haben. Vergleichbar mit dem „Marktfrühstück“ der Mainzer Winzer in der Nachbarschaft des Wochenmarktes auf dem Liebfrauenplatz könnte  mittels einer „Sondernutzungsfläche“ eine vergleichbare Situation am Rande des Neubrunnenplatzes geschaffen werden.

Oberbürgermeister Michael Ebling und Wirtschaftsdezernent Christopher Sitte: „Wir denken, dass wir auf diese Weise die Kuh vom Eis bekommen“. Im „Great Wine Capital“ Mainz sehe man dies nicht als Kür, sondern Pflicht der Stadt.

Da die Materie rechtlich kompliziert ist, wird nun in Ruhe eine entsprechende Regelung erarbeitet, die ab kommendem Jahr greifen soll. Für die wenigen Herbstwochen, in denen der Markt noch stattfindet, wurde eine Übergangslösung gefunden. Wenn dann auch die lebensmittel- und gaststättenrechtlichen Bedingungen endgültig geklärt sind, kann das Weingut dort im nächsten Jahr Flaschenwein anbieten und auch glasweise am Marktmittwoch ausschenken.