Stadtrat genehmigt Gefahrenabwehrverordnung für das Deutsche Weinlesefest 2013

Hinweisschild

Wie schon die Mitglieder des Hauptausschusses sprach sich auch der Stadtrat für eine Gefahrenabwehrverordnung für das Deutsche Weinlesefest 2013 aus.

Zum Hintergrund: Nach dem Sicherheitskonzept der Stadt wurden bislang für verschiedene Feste so genannte „Schnapsverbote“ erlassen. So durften Festbesucher in einem bestimmten Bezirk, außerhalb konzessionierter Flächen, keine hochprozentigen alkoholischen Getränke dabei haben oder konsumieren. Die Maßnahmen haben sich laut Ordnungsbehörde und Polizei bewährt. Es sei ein deutlicher Rückgang von alkoholbedingten Gewalttätigkeiten zu verzeichnen, heißt es von deren Seite. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre wird es deshalb auch für das Deutsche Weinlesefest 2013 eine entsprechende Gefahrenabwehrverordnung geben. Der Verbotsbereich umfasst: Im Norden die Landauer ab Einmündung Schillerstraße, Hetzelplatz und Hetzelgalerie. Im Osten die Exter- und Landauerstraße bis zur Bahnunterführung. Im Süden die Bahnlinie Kaiserslautern – Ludwigshafen und im Westen die Zwockelsbrücke von der Bahnlinie bis zur Einmündung Landauer Straße. Die Gefahrenabwehrverordnung gilt vom 27. September bis 14. Oktober.