Flächentausch statt zusätzlicher Ausweisung von Rohstoff-Abbauflächen

Neue landschaftsschonende Wege beim Kiesabbau

Bei dem Ziel, beim Rohstoffabbau flächenschonend mit Grund und Boden umzugehen, geht die Kreisverwaltung Germersheim neue Wege. Nachdem der ursprüngliche Wunsch eines Abbauunternehmens auf Ausweisung einer zusätzlichen Abbaufläche im anstehenden Regionalplan auf den Widerstand der Kreisverwaltung stieß, wurde nun durch intensive Verhandlungen ermöglicht, dieses Thema über einen Flächentausch zu regeln und damit die Ressource Boden zu schonen.

„Anstatt die gewünschte Abbaufläche als zusätzliche Vorrangfläche auszuweisen, wurde nun durch einen Flächentausch eine flächen- und landschaftsschonende Lösung erreicht“, so Landrat Dr. Brechtel, „Diese Lösung bietet für alle Beteiligten deutliche Vorteile, insbesondere für die betroffenen Gemeinden, Landwirte, das Unternehmen selbst, aber auch für das Schutzgut Boden.“

Zwischen Abbauunternehmen, Gemeinde und Kreisverwaltung wurde die Vorgehensweise mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag abgesichert. Demnach verzichtet das Unternehmen auf den Abbau an bereits genehmigten Flächen bei Neuburg und Wörth mit gesamt ca. 31 ha und tauscht diese gegen eine noch genau festzulegende Fläche bei Neuburg mit ca. 28 ha. Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar stimmte Ende September zu, diese Fläche im anstehenden Regionalplan als Vorbehaltfläche auszuweisen.

Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung dienen dem vorsorglichen langfristigen Lagerstättenschutz. Eine Aufnahme des Gebietes als Vorbehaltsfläche in den Einheitlichen Regionalplan hat zunächst zur Folge, dass der Kiesabbau auf diesem Areal in den nächsten Jahrzehnten lediglich einen besonderen Stellenwert bei den Planungen bekommt. Um tatsächlich Kies abbauen zu können, müssen noch weitere planerische Hürden genommen werden. Das wäre entweder bei der nächsten Fortschreibung des Einheitlichen Regionalplans oder in einem Raumordnungsverfahren bzw. Zielabweichungsverfahren zu prüfen und zu entscheiden, die Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzverträglichkeit sind dabei wesentliche Voraussetzungen."

Durch diesen Grundsatz „Flächentausch statt Ausweisung zusätzlicher Abbauflächen“ wurde gemeinsam mit Ortsgemeinde und Unternehmer ein Weg gefunden, der für alle Beteiligte Vorteile bietet. Auch das Ziel der Regionalplanung, durch Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltflächen im Einheitlichen Regionalplan in den kommenden Jahren die Versorgung unserer Region mit Kies und Sand sicherzustellen, ist damit gewährleistet.

Deshalb unterstützte die Kreisverwaltung Germersheim das Vorhaben, durch Tausch von genehmigten Abbauflächen eine Optimierung des Freiraumschutzes und der Rohstoffgewinnung landesplanerisch auf den Weg zu bringen.

Die Aufnahme des Gebietes südlich von Neuburg in den Einheitlichen Regionalplan hat – nach Prüfung der Kreisverwaltung – für die Gemeinden Neuburg und Wörth sowie den Kreis bzw. die Abbauunternehmen deutliche Vorteile: Geringerer Flächenverbrauch durch Erhalt von Tauschgebieten bei Wörth und Neuburg, Verbesserung der landwirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeit der Böden, Verschiffung des Kieses über den Rhein und damit Verringerung der Umweltbelastungen in den betroffenen Ortschaften durch weniger Lkw-Verkehr.

Das vorgesehene Gebiet südlich von Neuburg liegt im Überschwemmungsgebiet des Rheins, das zuletzt im Frühsommer dieses Jahres weitgehend unter Wasser stand. Das beantragte „Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung“ umfasst ca. 40 ha und ist als Suchraum für eine Nettoabbaufläche von rund 28 ha abgegrenzt. „Durch den Tausch der beiden bereits vorgesehenen Abbauareale blieben der Landwirtschaft ca. 3 ha Bewirtschaftungsfläche mehr erhalten“, so Brechtel.