Grünabfall zur Deponie bringen

Neuregelung

Der Herbst ist da und die Gärten müssen winterfertig gemacht werden. Dabei kommt viel Grünabfall zusammen. Nach Auskunft der Umweltabteilung sollte der vorzugsweise auf die Neustadter Grünschnittdeponie (Firma Gerst) gebracht werden. Größere, sperrige oder dornige Pflanzenreste dürfen am Ortsrand oder außerhalb der Ortschaften auf eigenen Grundstücken verbrannt werden.

Das Ordnungsamt weist in diesem Zusammenhang auf eine wichtige Neuregelung hin: Die Verbrennung kleiner Mengen – unter drei Kubikmetern beziehungsweise weniger als 30 Schubkarren – muss ab sofort (wie dies auch schon für Grill- und Lagerfeuern der Fall ist) nicht mehr dem Ordnungsamt angemeldet werden. 

Hintergrund ist die Verlagerung der Feuerwehrleitstelle nach Ludwigshafen. Sind die Mengen größer als oben angegeben, muss die Verbrennung wie bisher mindestens drei Tage im Vorfeld schriftlich mitgeteilt werden. Das Anzeigeformular kann auf der Homepage der Stadt heruntergeladen oder beim Ordnungsamt (Umweltabteilung, Telefonnummer 06321/855-291) angefordert werden. 

Um keinen Feuerwehreinsatz zu provozieren, sollten folgende Regeln dringend beachtet werden: Beim Verbrennen einen Abstand von mindestens 50 Metern zu Häusern oder Straßen und von mindestens 100 Metern zum Wald einhalten. Kein Feuer zwischen 18 und 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen oder bei starkem Wind anzünden. Keine Abfälle mit verbrennen. Grundsätzlich sollte nur trockenes Material in kleinen Haufen verbrannt werden, bitte Löschmittel (Wasser und/oder Feuerlöscher) bereit halten.