„In 175 Jahren wechselvolle Geschichte durchlebt.“

Rund 40 auf 30 Zentimeter groß ist das bronzene Ehrenwappen des Landes Rheinland-Pfalz, das Oberbürgermeister Dr. Klaus Weichel am Samstag KVK-Präsident Timo Menge im Namen der Ministerpräsidentin übergeben durfte.

„Dies ist nicht nur eine Auszeichnung zum 175-jährigen Jubiläum des Karnevalsverein 1838 Kaiserslautern e.V., sondern auch eine Anerkennung seiner außerordentlichen Beständigkeit trotz vieler Höhen und Tiefen“, meinte das Kaiserslauterner Stadtoberhaupt. So sei die wechselvolle Geschichte des KVK mit seinen vielen Auflösungen und Neugründungen nicht nur durch das politische Geschehen stark beeinflusst gewesen, auch Geldnöte hätten das Vereinsgeschehen geprägt. „Der KVK hat dennoch viel Stehvermögen bewiesen und kann voller Stolz auf seine lange Tradition zurückblicken, der heute eine ganz besondere Ehrung widerfährt.“

Im Jahr 1838 von ihrem Gründer Friedrich Albert Karcher nach Kaiserslautern gebracht, belebte die Fastnacht im darauf folgenden Jahr mit Kappenfahrt und Umzügen zum ersten Mal die Lautrer Straßen. „Zehn Jahre später bereitete die Niederschlagung der pfälzischen Revolution dem hiesigen Kaneval sein erstes Ende“, erläuterte der Oberbürgermeister. Nachdem der Volkskundler Ludwig Schandbein 1858 die karnevalistischen Traditionen wieder aufleben ließ, seien nach fünf Jahren weitere Umzüge und gemeinsame Narrenveranstaltungen durch 99 miteinander zerstrittene Clubs nicht mehr möglich gewesen.

Ihren  glanzvollen Höhepunkt erlebte die Lautrer Fastnacht nach erneuter Konstitution 1901 mit einem prachtvollen Umzug, der leider den KVK in die Insolvenz führte. „Nach zwei weiteren Verboten blickt der KVK nun seit 1949 auf seine längste Bestandszeit seit seiner Gründung zurück“, so Dr. Weichel. Der KVK sei seither einmal mehr fester Bestandteil des Lautrer Stadtlebens und aus diesem nicht mehr wegzudenken. Er erfülle darüber hinaus eine soziale Funktion und hätte schon viele Talente hervorgebracht.

Das Wappenschild des Landes Rheinland-Pfalz wird an Vereine verliehen, die sich aktiv der Pflege der Musik, des Gesanges oder ähnlicher Aufgaben widmen und seit mindestens hundert Jahren bestehen. Es wurde am 15. August 1952 erstmals vom damaligen Ministerpräsidenten verliehen.