123 km/h bei erlaubten 70 km/h

Lambsheim – Am Mittwoch, 22.04.2015, führen Beamte des Geschwindigkeitsmesstrupp der Zentralen Verkehrsdienste der Polizeidirektion Neustadt in der Zeit von 07:30 Uhr – 12:30 Uhr auf der neuen Umgehungsstraße in Lambsheim, in Fahrtrichtung Maxdorf, eine Geschwindigkeitsmessung durch.

Von den 770 gemessenen Fahrzeugen waren 181  Fahrzeugführer wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h (60 km/h für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t) zu beanstanden. Unrühmlicher Spitzenreiter war ein Fahrzeugführer aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, der mit seinem PKW die zulässige Geschwindigkeit um 53 km/h überschritt. Nach Abzug der Toleranz bleibt eine Nettogeschwindigkeit von 119 km/h; ihn erwartet ein Bußgeld in Höhe von mindestens 160€, 2 Punkte im Fahreignungsregister und ein einmonatiges Fahrverbot. Gleiches hat auch ein weiterer PKW-Fahrer zu erwarten.

29 weitere Fahrzeugführer (darunter 2 LKW-Fahrer) werden jeweils ein Bußgeld in Höhe von mindestens 70€ und einen Punkt im Fahreignungsregister zu erwarten haben. In 150 Fällen werden die beanstandeten Fahrzeugführer mit einem Verwarngeld rechnen müssen.