Die Kreistagswahl am 25. Mai wirft ihre Schatten voraus. In der Vorbereitung hat der Kreiswahlausschuss unter Vorsitz von Landrat Dr. Achim Brötel in öffentlicher Sitzung jedenfalls alle 35 Wahlvorschläge für die sieben Wahlkreise zugelassen. Damit treten in jedem einzelnen Wahlkreis CDU, SPD, Freie Wähler, Bündnis 90/Die GRÜNEN und die FDP mit eigenen Wahlvorschlägen an.
Insgesamt 246 Frauen und Männer kandidieren für den neuen Kreistag, zehn weniger als bei der letzten Wahl. Die Frauenquote liegt mit 67 Bewerberinnen im Schnitt bei 27,2 Prozent (2009: 25,8 Prozent), ist aber bei den Parteien höchst unterschiedlich. Auf den Listen der GRÜNEN sind fast 54 Prozent der Kandidaten weiblich.
Mindestens 42 Kreistagsmandate (2009: 42) werden bei der Wahl im Mai vergeben. Diese Zahl hat sich nach der letzten Wahl aufgrund des Verhältnisausgleiches (Ausgleichsmandate) aber noch um sieben Sitze auf schließlich 49 erhöht. Auch bei der nun anstehenden Wahl könnte sich die Zahl von 42 auf maximal 50 erhöhen.
Nur die SPD hat mit insgesamt 62 Bewerbern (darunter 17 Frauen) die maximal mögliche Anzahl an Kandidaten auf ihren Listen ausgeschöpft. Die CDU hat 60 Bewerber (zehn Frauen) nominiert, die Freien Wähler 58 (7 Frauen), die GRÜNEN 56 (30 Frauen) und die FDP zehn (drei Frauen).
Im Wahlkreis 6 (Aglasterhausen) bewirbt sich eine EU-Bürgerin um ein Kreistagsmandat.
Der Ausschuss bestimmte auch die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel. Diese richtet sich bei den im Kreistag vertretenen Parteien und Wählervereinigungen nach ihrer gleichwertigen Gesamtstimmenzahl im Wahlgebiet bei der Kreistagswahl 2009. Danach ergibt sich folgende Reihenfolge: CDU, SPD, Freie Wähler, GRÜNE und FDP.
Von den derzeit amtierenden 49 Kreisrätinnen und Kreisräten stellen sich 41 (darunter acht Frauen) erneut zur Wahl. Um einen Sitz bewerben sich unter anderem 15 derzeit amtierende Bürgermeister, elf davon sind auch bisher schon im Kreistag vertreten.
Bei der Wahl gibt es einige Neuerungen. Erstmals dürfen junge Menschen ab dem 16. Lebensjahr wählen (aktives Wahlrecht), aber selbst nicht für die Wahl kandidieren (passives Wahlrecht). Für eine Kandidatur muss man mindestens 18 Jahre alt sein.
Ebenfalls zum ersten Mal wird das Wahlergebnis der Kreistagswahl nach dem Höchstzahlverfahren Sainte-Laguë/Schepers– zuvor d´Hondt – ermittelt. Während bei dem d’Hondtschen Verfahren die Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. geteilt wurden, werden jetzt die Stimmenzahlen durch 1, 3, 5 usw. geteilt und die Sitze in der Reihenfolge der größten sich ergebenden Höchstzahlen zugeteilt.