Das testeten in Rheinstetten zwei junge Damen im Alter von 16 und 17 Jahren. Die Aktion wurde vom Sozial- und Ordnungsamt der Stadt initiiert und mit Unterstützung des Landratsamts Karlsruhe und der Polizei in Rheinstettener Lebensmittelgeschäften durchgeführt.
Das Ergebnis ist keinesfalls zufriedenstellend: In vier von acht Fällen konnten die Jugendlichen Zigaretten und Branntwein erwerben, obwohl nach dem Jugendschutzgesetz nicht an unter 18-Jährige verkauft werden darf. Besonders bedenklich ist: Das Alter wurde überhaupt nicht kontrolliert, obwohl die Kassensysteme das Verkaufspersonal darauf hinweisen.
Erste Testkäufe im Jahr 2012 ergaben ein leicht besseres Bild. Damals mussten in drei von sieben Fällen Bußgelder gegen das Verkaufspersonal erlassen werden. Während in zwei Fällen bei der jetzigen Nachkontrolle das Verkaufsverbot beachtet wurde, hat eine Verkaufsstelle erneut den Testkauf nicht bestanden.
Zur Erinnerung: Die wesentliche Kernpunkte des Jugendschutzgesetzes sind:
Tabak: In Verkaufsstellen, Gaststätten und allgemein in der Öffentlichkeit gilt: Die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden. Zigarettenautomaten müssen technisch so ausgestattet sein, dass eine Entnahme von Zigaretten durch unter 18-Jährige nicht möglich ist.
Alkohol: Die Abgabe von branntweinhaltigen Produkten (Spirituosen, auch: brandweinhaltige Mischgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Auch der Verzehr darf unter 18-Jährigen nicht erlaubt werden. Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt, auch: Mischgetränke) darf an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden, bzw. deren Verzehr durch unter 16-Jährige nicht gestattet werden.
Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Auch informiert das Portal „Jugendschutz Aktiv“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend u.a. den Einzelhandel, um eine konsequente Anwendung bestehender Regelungen in der Praxis sicherzustellen, damit Kinder und Jugendliche sicher und gesund aufwachsen können. Info: www.jugendschutz-aktiv.de.
Für das Sozial- und Ordnungsamt ist das nicht zufriedenstellende Ergebnis in Rheinstetten Anlass, in kürzeren Abständen weitere Testkäufe folgen zu lassen.