Stets im Herbst fallen erhöhte Mengen an Bioabfällen an. Zumeist reicht das Volumen der Biotonne am Haus nicht aus, im Gegensatz zu Jahreszeiten mit weniger Grünabfall. Wohin aber mit dem vielen Grünabfall oder Laub? Hierfür stehen den Mainzerinnen und Mainzern die Wertstoff- und Recyclinghöfe zur Verfügung.
Bei diesen Wertstoffhöfen können bis maximal 2 Kubikmeter Grünschnitt mit einem Astdurchmesser bis zu 8 cm kostenfrei abgeben werden. Bei den Recyclinghöfen können pro Tag bis 600 kg Grünabfall, der von Privatgrundstücken stammt, kostenfrei angeliefert werden. Äste mit einem Durchmesser von mehr als 8 cm werden als unbehandeltes Holz berechnet, Wurzelstöcke als Restabfall. Alternativ zu den Abgabestellen können aber auch die Grünabfallsäcke der Stadt Mainz genutzt werden. Für 3,10 Euro sind diese widerstandsfähigen Papiersäcke (Fassungsvermögen: 140l) in verschiedenen Verkaufsstellen erhältlich. Die gefüllten Papiersäcke werden im Rahmen der wöchentlichen Biotonnenleerung von den Mitarbeitern des Entsorgungsbetriebes mitgenommen – eine komfortable Dienstleistung, die den Eigentransport des Grünabfalls erspart.
Das Laub und die Reinigungspflicht:
Im Innenstadtbereich reinigt der Entsorgungsbetrieb fast alle öffentlichen Plätze, Straßen und Bürgersteige im Rahmen der gebührenpflichtigen Straßenreinigung. Dabei werden jedes Jahr ca. 700 bis 800 Tonnen Laub beseitigt. Neben der Reinigung durch den Entsorgungsbetrieb sind aber auch die Anwohner zur Erhaltung der Verkehrssicherheit verpflichtet. So muss durch zusätzliche Reinigungen, je nach Bedarf zwischen den Laubbeseitigungen durch die Straßenreinigung, die Rutsch- und Unfallgefahr eingedämmt und damit die Verkehrssicherheit gewährleistet werden.
In anderen Bereichen der Stadt liegt die Reinigungspflicht komplett bei den Anwohnern, die dafür auch nicht zu Straßenreinigungsgebühren herangezogen werden. Dort muss auch die gesamte Länge entlang des Anliegergrundstücks mit allen Straßenfronten, die an den öffentlichen Verkehrsraum grenzen, gereinigt werden. Diese zu reinigende Fläche reicht bis zur Mitte der Straße inklusive aller Fuß- und Radwege sowie Parkbuchten und Haltestellen. Der Reinigungspflicht ist regelmäßig nachzukommen, mindestens einmal wöchentlich vor Sonn- und Feiertagen. Witterungsbedingt muss – je nach Laubfall – auch häufiger gereinigt werden, so dass die Sicherheit auf den Geh- und Fahrwegen gewährleistet ist.
Städtischer Baum oder privater Baum? Entscheidend ist, wo das Laub liegt: Jegliches Laub muss je nach Zuständigkeit von der Straßenreinigung oder den anliegenden Bewohnern entfernt werden. Das Laub kann dann in der Biotonne, einem städtischen Grünabfallsack (3,10 Euro) oder auf den Wertstoff- bzw. Recyclinghöfen der Stadt entsorgt werden. Die bereitgestellten städtischen Grünabfallsäcke werden bei der nächsten Leerung der Biotonne mitgenommen.
Die Verkaufsstellen der Grünabfallsäcke erfahren Sie im Internet (www.eb-mainz.de) oder bei der Abfallberatung (Tel. 06131/123456), die auch für ergänzende Fragen gern zur Verfügung steht.