120 Tabletten und 6 Ampullen zu Dopingzwecken im Sport hatte ein 27-Jähriger aus dem Raum Karlsruhe im Reisegepäck, als er nach seiner Einreise aus der Türkei vom Zoll am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden im vergangenen Herbst kontrolliert wurde. Auf Befragen der Zöllner gab die mitreisende Lebensgefährtin an, die Ampullen zu verwenden, um schneller schwanger zu werden. Dies ließ die Zöllner zweifeln.
Schnell stellte sich heraus, dass die Tabletten anabole Steroide enthalten und zu Dopingzwecken verwendet werden sollten. Die Zöllner leiteten noch vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ein und stellten die Medikamente sicher. Das Zollfahndungsamt Stuttgart übernahm die weiteren Ermittlungen. Die anschließende Überprüfung durch ein Labor ergab, dass die enthaltenen Wirkstoffe insgesamt dem 5,4 fachen des in der Dopingmittelmengenverordnung festgesetzten Grenzwertes für die nicht geringe Menge entsprechen.
Das Amtsgericht Bühl verhängte nun gegen den Reisenden eine Geldstrafe von 2.400 Euro, zudem trägt er die Kosten des Verfahrens. Gemäß § 6a des Arzneimittelgesetzes ist es verboten, Arzneimittel oder Wirkstoffe die im Gesetz genannt sind, in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken im Sport zu erwerben oder zu besitzen, sofern das Doping bei Menschen erfolgen soll.