Während der Fastnachtszeit ist Alkohol der meistunterschätzte Grund, den Führerschein zu verlieren. Zwar gibt es auch Autofahrer, die unmittelbar nach durchzechter Nacht ihren fahrbaren Untersatz stehen lassen, doch auch sie sollten bedenken: Die Geschwindigkeit des Alkoholabbaus beträgt lediglich 0,1 Promille pro Stunde. Das heißt im Umkehrschluss: Wer bis spät in die Nacht feiert und Alkohol konsumiert, ist in vielen Fällen auch am nächsten Morgen noch nicht wieder fahrtüchtig.
Für Fahranfänger ist Alkohol sogar ganz tabu. Für sie gilt seit dem 01. August 2007 die Null-Promille-Grenze.
Für die übrigen Autofahrer gilt:
Bereits ab 0,3 Promille besteht die Gefahr, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten und seinen Führerschein zu verlieren. Das Unfallrisiko steigt um das 1,2-fache.
Wer mit 0,5 Promille erwischt wird, muss mindestens 500 Euro Bußgeld zahlen, erhält vier Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.
Pkw-Lenker, die mit 1,1 Promille oder mehr aus dem Verkehr gezogen werden, gelten als absolut fahruntüchtig. Ihr Unfallrisiko ist zehnmal höher als bei nicht alkoholisierten Autofahrern. Zudem muss dieser Personenkreis mit einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen.
Radfahrer sind ab 1,6 Promille fahruntüchtig.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Alkohol und Medikamente gleichzeitig eingenommen werden. In solchen Fällen kann es zu gefährlichen Wechselwirkungen kommen: Bereits der Genuss kleiner und kleinster Mengen Alkohol kann zur Fahruntüchtigkeit führen.
Bei den Faschings-Verkehrskontrollen im Vorjahr wurde gegen 62 Fahrzeugführer ermittelt, weil sie alkoholisiert unterwegs waren; 25 Fahrzeuglenker fielen wegen Drogen negativ auf.
Die Polizei wird daher auch in diesem Jahr wieder während der gesamten Faschingszeit im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mannheim verstärkt gegen Alkohol- und Drogensünder im Straßenverkehr vorgehen.
Niemand kann seinen Promillegehalt treffsicher einschätzen. Auch auf die frei verkäuflichen Alkohol-Testgeräte sollte man nicht zu sehr vertrauen. Der Promillepegel lässt sich hiermit in der Regel nicht zuverlässig bestimmen.
Die Polizei rät daher:
Wer in der närrischen Zeit nicht auf Alkohol nicht verzichten will, sollte sein Auto lieber stehen lassen und öffentliche Verkehrsmittel benutzen.
Hände weg vom Steuer!
Mitfahrer sollten sich nicht zu betrunkenen oder unter Drogeneinfluss stehenden Pkw-Lenkern ins Auto setzen.