Probephase: Tempo 30 in der Sofienstraße

Beschluß

Heidelberg – Das Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Heidelberg wird in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Mannheim in der Sofienstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit probeweise auf 30 km/h beschränken. Diese Information nahm der Gemeinderat in seiner Sitzung am 5. März 2015 zur Kenntnis.

Die neue Regelung soll in der ersten Jahreshälfte 2015 eingeführt werden. Zuvor werden die Ampelanlagen im Bereich Adenauerplatz und Bismarckplatz entsprechend angepasst. Die Tempo-30-Regelung gilt zunächst probeweise für ein Jahr. Anschließend soll die Maßnahme evaluiert und über eine dauerhafte Einführung entschieden werden.

Nach der Straßenverkehrsordnung darf Tempo 30 im Zuge von Hauptverkehrsstraßen nur in besonderen Ausnahmefällen eingerichtet werden. In der Sofienstraße ist ein solcher Ausnahmefall aufgrund der besonderer Verkehrslagen gegeben – etwa der schräg angelegten Kurzzeitparkplätze auf der Westseite, der Buszufahrt auf den Bismarckplatz, der Parkhauszufahrt oder der großen Zahl an querenden Fußgängerinnen und Fußgängern. Hinzu kommt, dass sich laut Unfallstatistik der Polizei in den Jahren 2011 bis 2014 in der Sofienstraße insgesamt 42 Verkehrsunfälle ereignet haben. Verkehrsbehörde und Polizei versprechen sich durch die Einführung von Tempo 30 eine Verbesserung die Verkehrssicherheit und eine Reduzierung der Verkehrsunfälle in der Sofienstraße.

Während der einjährigen Probephase soll die Wirksamkeit der Maßnahme durch Verkehrsbeobachtungen und Geschwindigkeitsmessungen überprüft werden. Darüber hinaus wird die Polizei nach Ablauf des Testjahres eine neue Unfallstatistik für die Sofienstraße erstellen. Auf Basis dieser Ergebnisse wird dann über eine dauerhafte Einführung von Tempo 30 entschieden.