
Kreis Bergstraße – Jedes Jahr nutzen viele Besucher die öffentlichen Schwimmbäder. Neben dem hohen Freizeitwert fördert Schwimmen das gesundheitliche Wohlbefinden. Halten sich jedoch viele Menschen gleichzeitig in einem Schwimmbecken auf, bedarf es bestimmter Maßnahmen, damit es nicht zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Badegäste kommt. Damit der Badespaß ungetrübt bleibt, wird das Wasser in den Schwimmbecken aufwendig aufbereitet.
Selbstverständlich gehört auch die kontinuierliche Reinigung der Beckenumgebung zu den wichtigen Hygienemaßnahmen. Ein großer technischer Aufwand muss durch den Betreiber der Schwimmbäder geleistet werden, um das Wasser zu reinigen und dauerhaft in einem hygienischen und ästhetischen einwandfreien Zustand zu halten.
Die Haut und die Schleimhäute des Menschen sind natürlicherweise mit harmlosen Bakterien, mitunter aber auch mit Krankheitserregern besiedelt, die während des Badens in das Beckenwasser gelangen können. In Badeseen können sich die Keime in einer großen Wassermenge verteilen, im Schwimmbad dagegen nicht.
Der Badegast selbst kann aber auch zur Hygiene beitragen, da die Verunreinigung des Badewassers wesentlich durch Körperanhangstoffe wie beispielsweiße Schweiß, Hautfett und Körperpflegemittel entsteht. Nur durch eine gründliche Körperreinigung vor dem Schwimmen können diese aus dem Badewasser ferngehalten und somit der technische Aufbereitungsaufwand reduziert werden.
„Schwimm- und Bademöglichkeiten haben für die Gesundheitsförderung eine große Bedeutung“,
betont Matthias Schimpf, Kreisbeigeordneter und Dezernent für Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen,
„es muss aber auch sichergestellt sein, dass das Badewasser hygienisch einwandfrei ist. Das Infektionsschutzgesetz schreibt deshalb die Überwachung der Badewasserqualität durch die Gesundheitsämter vor“.
Diese beraten die Badbetreiber bei der Behebung von technischen und hygienischen Problemen. Führen die Kontrolltätigkeiten des Gesundheitsamtes zu seuchenhygienische Bedenken, so werden umgehend weitergehende Untersuchungen angeordnet. In bestimmten Fällen kann das Bad durch das Gesundheitsamt bis zur Wiederherstellung einwandfreier hygienischer Verhältnisse sogar geschlossen werden.
Als Grundlage für die Überwachung dient die DIN-Norm 19643 „Aufbereitung von Schwimm-und Badewasser“.
Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes gehören u.a.:
- Überprüfung der Betreiberpflichten
- Kontrolle der Anlagentechnik zur Aufbereitung des Schwimm- und Badewassers
- Überwachung der Ergebnisse der chemisch-bakteriologischen Routineuntersuchungen
- Kontrolle des Betriebsbuchs
- Kontrolle des Hygienezustands der Einrichtung
Der Betreiber eines Bades hat die Verkehrssicherheit wie u.a. die zuverlässige Abwesenheit von Krankheitserregern und toxikologisch relevanter chemischer Stoffe zu gewährleisten. Dies wird grundsätzlich als gegeben angesehen, wenn er die allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN, Deutsche Gesellschaft für das Badewesen, Regelwerke von Fachverbanden) einhält. Weiterhin ist er zur Eigenüberwachung verpflichtet.
Kommt es zu Grenzwertüberschreitungen ist der Betreiber verpflichtet, das Gesundheitsamt sofort zu informieren, damit entsprechende Maßnahmen angeordnet werden können.
Skizze / Funktionsweise:
Die Aufbereitung des Badewassers stellt hohe Anforderungen an die Technik. Das aufbereitete Wasser strömt gleichmäßig über den Beckenboden verteilt in das Schwimmbecken ein, um überall eine ausreichende Chlorkonzentration zu haben. Über die Überlaufrinne fließt das Wasser in den tiefer gelegenen Schwallwasserbehälter. Von dort entnimmt die Umwälzpumpe das Wasser und fördert es zum Filterkessel. Das Wasser wird gereinigt. Durch Zusatz von Flockungsmittel wird die Reinigungswirkung des Filters unterstützt. Bevor das gereinigte Wasser erneut in das Becken gelangt, wird Chlor zugesetzt. Der pH-Wert wird durch Zusatz von Säure oder Lauge reguliert und die Wassererwärmung sorgt für eine angenehme Badetemperatur.