Sachkundenachweis Pflanzenschutz noch bis zum 26.05.2015 beantragen

DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück zuständig

Mainz – Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV) weist seine Mitglieder darauf hin, dass jeder, der beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet, Pflanzenschutzmittel verkauft, nicht-Sachkundige im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen Hilfstätigkeit anleitet oder beaufsichtigt oder über den Pflanzenschutz berät, den Sachkundenachweis (SKN) Pflanzenschutz im Scheckkartenformat besitzen muss. Die Karte ist außerdem ab dem 26.11.2015 die Voraussetzung für den Erwerb von Pflanzenschutzmitteln.

Sogenannte Altsachkundige, die bereits vor dem 14.02.2012 ihre Anerkennung für die Sachkunde innehatten, müssen den SKN noch bis zum 26.05.2015 bei den zuständigen DLRs beantragen. In Rheinland-Pfalz ist das DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Bad Kreuznach für Ackerbau, Forst und Verkauf zuständig, das DLR Rheinpfalz in Neustadt für Weinbau und Gartenbau. Die einfachste und schnellste Möglichkeit den Antrag zu stellen ist online unter www.pflanzenschutz-skn.de.

Dort können die Antragsdaten vom Antragsteller direkt in eine zentrale Datenbank eingegeben werden. Eine ausführliche Anleitung findet sich auf der Internetseite.

Weiterhin besteht die Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme innerhalb von drei Jahren. Der aktuelle Zeitraum für Altsachkundige endet am 31.12.2015. Wird bis dorthin keine Fortbildungsmaßnahme besucht, verliert der SKN seine Gültigkeit.