Verbraucherzentrale warnt vor Schreiben der Global Network Inkasso

"Kriminelles Spiel mit der Angst"

Vor Mahnschreiben der Firma „Global Network Inkasso“ warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Darin werden angeblich offene Forderungen in Höhe von 189 Euro angemahnt.

Die Adresse des Absenders liegt in Hamburg, die genannten Telefonnummern tragen jedoch eine Schweizer Ländervorwahl.

„Verbrauchern, die nicht zahlen, wird sogar der Besuch eines Außendienstmitarbeiters angedroht“, erklärt Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale.

Die betrügerischen Mahnschreiben mit dem Wort „Terminankündigung“ im Betreff sind mit Rechtschreibfehlern gespickt. Über den Grund der Forderung wird gar nichts angegeben. Laut beigelegtem Überweisungsvordruck soll das Geld auf ein Konto in Rumänien überwiesen werden.

„Wir raten allen Betroffenen, sich von den leeren Drohungen nicht einschüchtern zu lassen und den geforderten Geldbetrag auf keinen Fall zu überweisen“, sagt Verbraucherschützer Gollner.

Wer hinter einem bestimmten Schreiben einen Betrug vermutet oder sich bedroht fühlt, sollte bei der Polizei Anzeige erstatten.

Das Geschäft mit der Angst hat immer noch Hochkonjunktur. Regelmäßig erhält die Verbraucherzentrale Anfragen wegen zweifelhafter Inkassoforderungen. Sie rät grundsätzlich, unberechtigten Forderungen möglichst per Fax oder Brief zu widersprechen und nicht zu zahlen, wenn keine Leistung in Anspruch genommen wurde. Einen Musterbrief erhalten Betroffene in den örtlichen Beratungsstellen und Stützpunkten der Verbraucherzentrale sowie im Internet unter www.vz-rlp.de/musterbrief-inkasso.

Individuell beraten die örtlichen Beratungsstellen und Stützpunkte der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung unter 06131/28480. Telefonischen Rechtsrat erhalten Betroffene montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr am landesweiten Beratungstelefon der Verbraucherzentrale unter 09001/7780801. Der Anruf kostet 1,50 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Tarife aus den Mobilfunknetzen können abweichen. Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen.